Beim Kauf von Immobilien (insb. bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Bauten auf fremdem Grund und Boden) wird die Grunderwerbsteuer i.d.R. anhand des vereinbarten Kaufpreises bemessen. In Bayern beträgt der Steuersatz derzeit noch 3,5%. In anderen Bundesländern...
11. August 2022 – Nummer 032/22 – Urteil vom 23.02.2022 II R 45/19 Wer ein Grundstück mit aufstehender Weihnachtsbaumkultur erwirbt, hat für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Dies hat der...
– Beachte: grunderwerbsteuerauslösende Anteilsvereinigung bzgl. grundbesitzenden Gesellschaften zukünftig schon ab einer Quote von 90% Wir hatten bereits im Jahr 2018 über die Pläne der Bundesregierung zur Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes berichtet. Ziel der...
Beim Kauf von Immobilien wird die Grunderwerbsteuer i.d.R. anhand des vereinbarten Kaufpreises bemessen. Wird zusammen mit dem Grundstück neben den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks (wie z.B. Gebäude) auch Zubehör mitverkauft, kann es sich in...
Beim Kauf von Immobilien wird die Grunderwerbsteuer i.d.R. anhand des vereinbarten Kaufpreises bemessen. Zusammen mit dem Grundstück wird neben den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks (wie z.B. Gebäude) vielfach auch Zubehör mitverkauft. Insoweit sollte man...