Warum Dr. Carl & Partner?
Gemeinsam bewegen
Dr. Carl & Partner mbB ist eine mittelständische interdisziplinäre Partnerschaftsgesellschaft mit einem kompetenten Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten in Ansbach und Feuchtwangen insbesondere für Unternehmen und Unternehmer.
Beratung und Lösungen aus einer Hand
Das Leben ist zu kostbar, um unnötig Zeit aufzubringen. Ob steuerliche, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Fragestellungen – Sie erhalten von uns koordinierte Beratung aus einer Hand. Kompetent, effizient, lösungsorientiert.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Für Sie arbeiten wir gemeinsam am und für den Erfolg und vertreten ausnahmslos Ihre Interessen – gerade auch gegenüber der Finanzverwaltung. Mit uns haben Sie einen Partner gefunden, der sein Motto „Gemeinsam bewegen“ lebt.
Das Optimum erzielen
Durch ein hohes Maß an Kreativität, eine ausgeprägte Leidenschaft für den Beruf und eine interdisziplinäre Denkweise schöpfen wir für Sie die Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelfall voll aus. Wir minimieren Ihre Haftungsrisiken und erhöhen Ihre Chancen.
Partner
Berufsträger
Mitarbeiter
QM Fläche
Leitbild Rechtsanwalt
Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten haben wir nicht nur die rechtlichen, sondern auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen stets im Blick. Leitbild der Tätigkeit unserer Rechtsanwälte ist darüber hinaus stets § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte:
“Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.”
Wirtschaftsprüfer
Wir sind Wirtschaftsprüfer
Von klassischer Unternehmensberatung bis hin zu komplexen Themen rund um Wachstum und Strukturierung von Firmen jeder Größe.
Steuerberater
Wir sind Steuerberater
Rechtsanwalt
Wir sind Rechtsanwalt
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Unser Youtube Kanal
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Geschäftsführerhaftung und Compliance
Gestern informierten Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber und Herr Rechtsanwalt Michael Lange über die aktuellen Brennpunkte in den Bereichen Geschäftsführerhaftung und Compliance. Dabei wurde herausgestellt, dass Vorsorge besser als...
Herzlichen Glückwunsch !
Unser Partner, Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber, ist nun auch "Fachanwalt für Erbrecht". Hierfür musste er einen Theorielehrgang absolvieren, drei jeweils fünfstündige Leistungskontrollen bestehen und den Nachweis besonderer...
Herzlich Willkommen !
Unsere Azubis haben nach einem LSWB-Einführungskurs Ihre Tätigkeit bei uns begonnen. Ansprechpartnerin ist unsere Frau Grottenthaler (links im Bild), welche erst vor kurzem die LSWB-Ausbildung "Ausbildung für Ausbilder" absolviert hat....
Das „Berliner Testament“ und seine erbschaftsteuerlichen Tücken – Lösung durch Anordnung eines „Supervermächtnisses“?
Wenn Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sich mit der Errichtung eines Testaments beschäftigen, so steht hierbei häufig die finanzielle Absicherung des überlebenden Partners im Vordergrund. Um dieses Ziel zu erreichen, setzten sich...
Erfolg durch Qualität: Unsere Ausbildung ist jetzt zertifiziert!
Wir legen großen Wert auf eine exzellente Ausbildung – und das nun mit offiziellem Nachweis! Unsere Kanzlei hat erfolgreich am Zertifikatslehrgang „Ausbildung für Ausbilder mit LSWB Verband-Siegel – Qualifizierte Ausbildungskanzlei“...
Kennen Sie Ihren ehelichen Güterstand?
Möglicherweise besteht in schenkung- und erbschaftsteuerlicher Hinsicht Optimierungsbedarf Das deutsche Güterrecht gewährt Ehepaaren unterschiedliche Möglichkeiten, ihren Güterstand zu gestalten. Das Gesetz sieht insbesondere folgende...
Wichtig für Gesellschafter – regelmäßiges Abstimmen von Testamenten und Erbverträgen mit den Regelungen bestehender Gesellschaftsverträge
Um eine störungsfreie Umsetzung von letztwilligen Verfügungen eines Gesellschafters sicherzustellen, ist es sehr wichtig, dass bestehende Testamente und Erbverträge sorgfältig mit den Regelungen der Gesellschaftsverträge abgestimmt sind....
Sind Gelegenheitsgeschenke schenkungsteuerfrei?
Schenkungen i.S.d. § 7 ErbStG unterliegen i.d.R. der Schenkungsteuer. Allerdings sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG "übliche Gelegenheitsgeschenke" schenkungsteuerfrei. Wann aber ist ein Geschenk ein solches „übliches...
Webinar Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Kabey, informierte kurzweilig in einem Webinar, was Sie als Arbeitgeber bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ("Antidiskriminierungsgesetzes") zu beachten haben, um sich keinen...
Karriere
Bewegen Sie etwas als Teil unseres Teams.
Insbesondere durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten sind wir in unserer Kanzlei voll und ganz auf das Zusammenbringen von Menschen und Kompetenzen orientiert. Daher suchen wir stets neue Köpfe für neue Aufgaben die mit uns gemeinsam bewegen.








