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Ihr(e) Ansprechpartner für Unternehmensumwandlung

Prof. Dr. Matthias Carl

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Heinz Walterspacher

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Peter Schnuck

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Leiter Gestaltungsberatung

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Tanja Walterspacher

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

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Unternehmensumwandlung

Die Vorgaben für Unternehmen ändern sich. Sei es, dass Unternehmen gekauft werden und optimal in eine bestehende (Konzern)Struktur integriert werden müssen, das Umfeld des Unternehmens sich verändert hat oder sich die Bedürfnisse der Gesellschafter geändert haben. Oft bietet eine geschickte Umwandlung von Unternehmen die passende Lösung, um sich optimal auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Umwandlungen können helfen, Steuern zu sparen und die Haftung der Gesellschafter zu reduzieren.

Dank der umfassenden Erfahrung unserer Berufsträger auf dem Gebiet der Unternehmensumwandlungen und der Begleitung einer Vielzahl von Unternehmen in Umwandlungsvorgängen  hat unsere Kanzlei eine fundierte Sachkenntnis auf dem Gebiet des Umwandlungsrechts erworben. Insbesondere auf dem Gebiet des Umwandlungsrechts ist es wichtig ganzheitlich zu beraten.

Haftungsbeschränkte RechtsformHOT TOPIC

Schutz Ihres Privatvermögens durch eine haftungsbeschränkte Rechtsform

In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen steht der Schutz Ihres privaten Vermögens mehr denn je im Fokus.

Daher ist es anzuraten, die berufliche Tätigkeit in einer haftungsbeschränkten Rechtsform auszuüben. Denn als Einzelunternehmer oder auch GbR-Gesellschafter haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Bei der Überführung Ihres Unternehmens in eine haftungsbeschränkte Rechtsform benötigen Sie einen erfahrenen Partner, der die entsprechende steuerliche und rechtliche Expertise vereint.

Als interdisziplinäre Partnerschaft aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bieten wir Ihnen ein dahingehend maßgeschneidertes Beratungsangebot aus einer Hand.

Sprechen Sie uns gerne an!