Ihr(e) Ansprechpartner für Unfallschadenregulierung
Georgine Meyer
Rechtsanwältin
Unfallschadenregulierung
Verkehrsunfälle treffen einen unerwartet. Ärger mit der gegnerischen Versicherung ist vorprogrammiert, die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Beurteilung der Schadenhöhe und des Unfallherganges sind notwendig.
Verlassen Sie sich nicht auf den von der Versicherung angebotenen Schadenregulierungsservice, da dieser im Sinne der Versicherung – nicht in Ihrem Interesse – den Schaden möglichst billig regulieren möchte. So werden beispielsweise Reparaturkosten gekürzt, Kosten für den Sachverständigen nur teilweise beglichen etc..
Sie haben meist mehr Rechte und Ansprüche, als Sie im ersten Augenblick denken. Wir übernehmen für Sie die Auseinandersetzung mit den beteiligten Versicherungen und ermöglichen Ihnen somit eine stressfreie Abwicklung der Unfallschadenregulierung.
Die Anwaltskosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet. Auch bei Teilschuld werden die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts teilweise von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Unfallschadenregulierung.
Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach und Feuchtwangen