Arbeitsrecht klar geregelt – für Unternehmen und Arbeitnehmer
Entdecken Sie unsere umfassende Beratung zu Arbeitsrecht, maßgeschneidert für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wir sind Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Ansbach.
Das Arbeitsrecht betrifft fast jeden – ob als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Führungskraft. Es regelt Pflichten, Rechte und Spielräume, aber auch Konflikte im täglichen Miteinander. Wir beraten praxisnah, lösungsorientiert und mit einem klaren Blick für die wirtschaftliche Realität. Ob bei Kündigungen, Vertragsgestaltung, Abmahnungen oder betrieblichen Umstrukturierungen – wir vertreten Ihre Interessen kompetent und durchsetzungsstark. Als interdisziplinäre Kanzlei denken wir arbeitsrechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich zugleich – und bieten Ihnen Lösungen aus einer Hand.
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten spezialisierte Beratung und Lösungen für Ihre Arbeitsverträge und Betriebsverfassungsrechte.
Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
Wir erstellen, prüfen und überarbeiten Arbeitsverträge – rechtssicher, transparent und auf den Einzelfall zugeschnitten.
Kündigung und Abmahnung
Wir begleiten Kündigungen rechtlich sauber – von der Abmahnung bis hin zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung
Wir beraten Arbeitgeber in Fragen zu Betriebsrat, Mitbestimmung und arbeitsrechtlicher Organisation im Unternehmen.
Arbeitsrechtliche Compliance
Wir entwickeln mit Ihnen rechtssichere Prozesse und Strukturen – z. B. bei Datenschutz, Arbeitszeit, Whistleblowing oder interner Aufklärung.
Aufhebungsverträge und Abfindungen
Wir unterstützen bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und verhandeln faire Abfindungen – mit Fokus auf Ihre Interessen.
Betriebliche Umstrukturierung
Ob Outsourcing, Standortverlagerung oder Personalabbau – wir begleiten arbeitsrechtlich durch Veränderungsprozesse.
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parameter cannot be found.Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
Ein sauber formulierter Arbeitsvertrag ist mehr als eine Pflicht – er schafft Sicherheit und klare Erwartungen auf beiden Seiten. Wir erstellen individuelle Verträge für alle Beschäftigungsformen: ob Vollzeit, Teilzeit, befristet, Minijob oder Führungskraft. Auch für freie Mitarbeit, Homeoffice-Regelungen oder Sondervergütungen wie Boni, Provisionen oder Sachleistungen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen. Dabei achten wir nicht nur auf aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung, sondern auch auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens. Wir integrieren rechtssichere Regelungen zu Probezeit, Kündigungsfristen, Nebentätigkeiten, Arbeitszeit und Überstunden. Bestehende Vertragsmuster passen wir an neue gesetzliche Anforderungen an – etwa durch das Nachweisgesetz, die eAU oder neue Vorgaben aus der Arbeitszeiterfassung. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und unnötige Risiken. Auch Betriebsvereinbarungen und arbeitsvertragliche Bezugnahmen prüfen wir sorgfältig. Sie erhalten von uns praxistaugliche, klare und rechtlich einwandfreie Verträge, die sich im Alltag bewähren. Denn ein guter Arbeitsvertrag schützt nicht nur, er gibt Orientierung – für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Kündigung und Abmahnung
Eine Kündigung ist immer ein heikler Schritt – rechtlich, wirtschaftlich und menschlich. Umso wichtiger ist es, korrekt und strategisch vorzugehen. Wir beraten Arbeitgeber zu allen Formen der Kündigung: ordentlich, außerordentlich, betriebsbedingt oder verhaltensbedingt. Dabei prüfen wir Fristen, Kündigungsgründe, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Dokumentationspflichten. Vor allem bei größeren Betrieben oder langjährigen Mitarbeitern ist eine gute Vorbereitung entscheidend, um teure Fehler zu vermeiden. Wir helfen bei der rechtssicheren Umsetzung, entwerfen Kündigungsschreiben und vertreten Sie bei eventuellen Kündigungsschutzklagen. Auch Abmahnungen formulieren wir rechtssicher und klar – inklusive Verfahrensdokumentation. Arbeitnehmer unterstützen wir ebenfalls: Wir prüfen Kündigungen, verhandeln Abfindungen, stellen Wiedereinstellungsanträge oder reichen Klage beim Arbeitsgericht ein. Unsere Beratung zielt stets auf faire und praxistaugliche Lösungen – mit dem richtigen Maß an Durchsetzungskraft und Fingerspitzengefühl. Ob Konfliktvermeidung oder konsequente Interessenvertretung: Wir stehen an Ihrer Seite, wenn es drauf ankommt.
Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung
Betriebsräte sind zentrale Akteure im Unternehmen – und das Zusammenspiel mit ihnen ist oft anspruchsvoll. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Gestaltung und Steuerung dieser Beziehung. Ob bei der Einführung eines Betriebsrats, der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder im Umgang mit Mitbestimmungsrechten bei Einstellungen, Kündigungen, Versetzungen oder technischen Änderungen – wir sorgen für rechtssichere Kommunikation und klare Abläufe. Kommt es zum Konflikt, begleiten wir Sie in Einigungsstellenverfahren oder vor dem Arbeitsgericht. Besonders bei Umstrukturierungen, Standortschließungen oder Sozialplänen ist eine sorgfältige arbeitsrechtliche Begleitung unverzichtbar. Wir entwickeln mit Ihnen eine Strategie, prüfen Beteiligungspflichten und gestalten rechtlich belastbare Lösungen. Gleichzeitig unterstützen wir Unternehmen beim Aufbau rechtssicherer Strukturen, um Betriebsratsarbeit in geordnete Bahnen zu lenken – transparent, rechtlich korrekt und mit unternehmerischem Weitblick. Auch Schulungen für Führungskräfte und HR zu Rechten und Pflichten im Umgang mit dem Betriebsrat bieten wir an. Damit aus einem Spannungsfeld ein funktionierendes Miteinander wird.
Arbeitsrechtliche Compliance
Fehlende oder unklare Strukturen im Unternehmen führen schnell zu rechtlichen Problemen – oft unbemerkt. Wir helfen Ihnen, Risiken im Arbeitsalltag frühzeitig zu erkennen und systematisch zu vermeiden. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre internen Prozesse und erarbeiten ein individuell passendes Compliance-Konzept. Dabei berücksichtigen wir Themen wie Arbeitszeiterfassung, Datenschutz, Diskriminierungsschutz, Beschäftigtendatenschutz, Vergütungsmodelle, Whistleblower-Richtlinie oder betriebliche Beschwerdestellen. Auch der Umgang mit Hinweisen auf Pflichtverletzungen – z. B. bei Mobbing, Diskriminierung oder arbeitsrechtlichen Verstößen – sollte klar geregelt sein. Wir helfen bei der rechtlichen Einordnung und entwickeln Maßnahmenkataloge, Verhaltensrichtlinien und klare Meldewege. So vermeiden Sie Haftungsrisiken, Imageschäden und Bußgelder. Gleichzeitig erhöhen Sie die Rechtssicherheit für Führungskräfte und Mitarbeitende. Gerade bei internen Untersuchungen oder externen Prüfungen (z. B. durch das Gewerbeaufsichtsamt oder die Rentenversicherung) profitieren Sie von rechtlich fundierter Vorbereitung. Kurz gesagt: Wir machen Ihr Unternehmen arbeitsrechtlich stabil – präventiv, strukturiert und praxistauglich.
Aufhebungsverträge und Abfindungen
Einvernehmliche Trennungen per Aufhebungsvertrag können für beide Seiten Vorteile bringen – wenn sie sauber und durchdacht geregelt sind. Wir entwerfen rechtssichere Aufhebungsvereinbarungen, die Abfindung, Kündigungsfrist, Resturlaub, Freistellung, Wettbewerbsverbote, Zeugnisregelung und sozialversicherungsrechtliche Aspekte klar regeln. Dabei achten wir auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und klären im Vorfeld steuerliche Auswirkungen. Arbeitgebern helfen wir, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden, Haftungsrisiken auszuschließen und Trennungen effizient umzusetzen – auch bei größeren Restrukturierungen oder Personalabbau. Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Verhandlung fairer Abfindungen, prüfen Verträge und klären über rechtliche Konsequenzen auf. Ziel ist eine saubere Lösung, die beiden Seiten Planungssicherheit bietet. Bei Bedarf begleiten wir Verhandlungen, etwa mit Betriebsrat oder Geschäftsführung. Auch komplexere Fälle – z. B. bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen, Krankheit, Elternzeit oder Schwerbehinderung – setzen wir rechtlich präzise um. So wird aus der Trennung kein Risiko, sondern ein gelungener Neustart.
Betriebliche Umstrukturierung
Strukturveränderungen sind Teil unternehmerischer Entwicklung – aber oft mit arbeitsrechtlichen Herausforderungen verbunden. Ob Betriebsänderung, Personalabbau, Outsourcing oder Standortverlagerung: Wir begleiten Sie durch jede Phase – rechtssicher, lösungsorientiert und mit Weitblick. Dabei unterstützen wir von der Strategieplanung über Interessenausgleich und Sozialplan bis hin zur Umsetzung von Kündigungen oder Versetzungen. Wir prüfen Beteiligungspflichten gegenüber dem Betriebsrat, erstellen Kommunikationspläne und entwerfen rechtlich belastbare Maßnahmenpakete. Besonders bei betriebsbedingten Kündigungen ist Sorgfalt gefragt – um Klagen und Imageverlust zu vermeiden. Gleichzeitig denken wir über das Arbeitsrecht hinaus: Unsere interdisziplinäre Struktur ermöglicht die enge Einbindung von Steuerberatern und Unternehmensberatern. So schaffen wir ganzheitliche Lösungen, die wirtschaftlich tragfähig und rechtlich belastbar sind. Auch für die interne Kommunikation und Schulung von Führungskräften stehen wir zur Verfügung. Ziel ist ein Veränderungsprozess, der nicht nur durchsetzbar ist – sondern auch von Mitarbeitern und Partnern mitgetragen wird.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Welche Fristen gelten bei einer Kündigung?
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder dem Gesetz. Für Arbeitnehmer beträgt sie in der Regel vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Für Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wichtig: Bei fristlosen Kündigungen muss der Zugang innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds erfolgen.
Was sollte in einem Arbeitsvertrag unbedingt geregelt sein?
Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens Angaben zu Beginn, Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen enthalten. Darüber hinaus können Regelungen zu Überstunden, Nebentätigkeiten, Homeoffice oder Fortbildungen sinnvoll sein. Wir helfen Ihnen, rechtssichere und praxisgerechte Verträge zu erstellen.
Wann ist eine Abmahnung notwendig?
Eine Abmahnung ist in der Regel erforderlich, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann. Sie muss klar benennen, welches Verhalten beanstandet wird, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und darf nicht zu lange zurückliegen.
Kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?
Ja, aber nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. In dieser Zeit muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wir prüfen Ihre Chancen und vertreten Sie im gesamten Verfahren.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht meist nicht automatisch. Abfindungen ergeben sich oft aus Aufhebungsverträgen, Sozialplänen oder durch Vergleich im Kündigungsschutzprozess. Wir verhandeln faire und realistische Lösungen – ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite.
Muss ich den Betriebsrat bei Kündigungen einbeziehen?
Ja, bei bestehenden Betriebsräten ist dieser vor jeder Kündigung zwingend anzuhören. Ohne ordnungsgemäße Beteiligung ist die Kündigung unwirksam. Wir beraten zur richtigen Vorgehensweise und begleiten den gesamten Prozess rechtssicher.