Ihr(e) Ansprechpartner für Ordnungswidrigkeit

Georgine Meyer
Rechtsanwältin
Ordnungswidrigkeit
Bußgelder – nicht immer haben die Behörden Recht
Wenn ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, ist das oft mit hohen Kosten verbunden, denn zu den eigentlichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog kommen noch die Gebühren vom Bußgeldbescheid. Dieser sollte allerdings nicht immer auch direkt bezahlt werden, denn auch die Behörden können Fehler machen. Doch wie können Sie sich gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid wehren? Was steht dort überhaupt drin? Und wie teuer ist ein mögliches Gerichtsverfahren?
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Sanktion des Staates, den meisten geläufig im Verkehrsrecht.
Z. B. bei Rot über die Ampel fahren: Dies gilt als Ordnungswidrigkeit, wenn keine Gefährdung anderer vorliegt oder ein Unfall verursacht wird.
Z.B. Parkverstöße: In den meisten Fällen wird dies nicht geplant. Wenn ein Fahrer keinen Parkplatz findet, sein Kraftfahrzeug aber trotzdem abstellt – völlig ungeachtet dessen, ob an dieser Stelle das Parken oder das Halten verboten ist oder nicht –, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Selbst, wenn die Person nur einen Brief in einen Briefkasten einwerfen möchte, dann kann dieses kurze Halten bereits zu einem Verwarnungsgeld führen.
Dies sind nur einige Beispiele aus dem Bereich des Verkehrsrechts. Nahezu jedes Rechtsgebiet sieht Ordnungswidrigkeiten vor, sei es im Baurecht, Lebensmittelrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, etc.
Gerne beraten wir Sie.
Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach