Steuerberatung
Mit den Schwerpunkten Unternehmensbesteuerung, ‑nachfolge und ‑umwandlung. Unsere Steuerberater sind Ansprechpartner für betriebswirtschaftliche und strategische Fragestellungen.
Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerrechtlichen Angelegenheiten. Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung; die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut.
Die Zulässigkeit der Steuerberatung ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt.
§ 1 StBerG legt den Bereich der steuerrechtlichen Angelegenheiten fest.
Nach § 3 StBerG ist die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nur Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern gestattet. In der Zulassung der Kammerrechtsbeistände und Prozessagenten kann die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen enthalten sein. Die Beratung kann auch von Gesellschaften erbracht werden, die von diesen Berufsangehörigen gebildet werden.
Für Arbeitnehmer gibt es alternativ zum Steuerberater auch die Lohnsteuerhilfevereine, die im Rahmen einer Mitgliedschaft Hilfe in Steuersachen leisten dürfen. Geregelt ist dies in § 4 Nr. 11 des StBerG.
Die Regelungen durch das Steuerberatungsgesetz stellen eine staatliche Beschränkung der Berufsfreiheit dar (Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz), ähnlich wie der Meisterzwang im Handwerk. Diese Einschränkung der Berufsfreiheit begründet der Gesetzgeber mit dem Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes, und zwar der Sicherung des Steueraufkommens. Die Notwendigkeit eines solchen staatlichen Eingriffs wird innerhalb Europas unterschiedlich beurteilt und bietet gelegentlich Diskussionsstoff bei der Gesetzgebung, die durch die Steuerberaterkammern auf der einen und durch die Berufsverbände der Buchhalter auf der anderen Seite fokussiert wird.
Unsere Leistungen umfassen:
Betriebsprüfung
Um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen und die Befolgung der (steuerlichen) Gesetze zu überprüfen finden insbesondere bei Unternehmen regelmäßig Betriebsprüfungen statt.
Jahresabschlusserstellung
Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Wahlrechte sowie Beurteilungsspielräume, um Ihnen alle Möglichkeiten zur Erstellung eines aus Ihrer Sicht aussagefähigen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einer steueroptimalen Steuerbilanz aufzuzeigen.
Lohn- und Finanzbuchführung
Wir garantieren Ihnen eine abschlussnahe Finanzbuchhaltung mit verlässlichen Zahlen, die Sie in die Lage versetzen, Ihre wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen. Dies ermöglicht es uns, Sie auch unterjährig optimal steuerlich zu betreuen.
Internationales Steuerrecht
Unser Team steht Ihnen bei den durch die Internationalisierung Ihres Unternehmens auftretenden steuerlichen und rechtlichen Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
Private Steuererklärung
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung sämtlicher privater Steuererklärungen, sondern legen besonderen Wert auf eine vorausschauende Gestaltungsberatung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände.
Steuerstreit / Steuerstrafrecht
Steuern und Recht sind derart miteinander verwoben, dass in vielen Bereichen die entsprechende Qualifikation erforderlich ist, um umfassend beraten zu können. Unser Kanzleiteam aus Rechtsanwälten und Steuerberatern findet immer eine passende Lösung.
Vereine und Stiftungen
Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht in Deutschland stellt an die Verantwortlichen, Vorstände und Vertreter besondere Anforderungen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Unternehmensbesteuerung
Unsere interdisziplinäre Partnerschaft ist bestens gerüstet, Sie in allen Belangen der Besteuerung Ihres Unternehmens nach deutschem Steuerrecht unter Berücksichtigung der zivil- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben zu beraten.
Unternehmensnachfolge
Wir beraten Sie kompetent bei den komplexen Fragestellungen der Unternehmensnachfolge. Dafür ist eine interdisziplinäre Beratung aus einer Hand unabdingbar, denn neben den steuerrechtlichen Themen sind insbesondere zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären.
Unternehmensumwandlung
Oft bietet eine geschickte Umwandlung von Unternehmen die passende Lösung, um sich optimal auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Umwandlungen können helfen, Steuern zu sparen und die Haftung der Gesellschafter zu reduzieren. Lassen Sie sich von uns beraten.
Vermögensverwaltende GmbH
Die vermögensverwaltende GmbH bietet vielerlei steuerliche Vorteile. So kann durch die Inanspruchnahme der erweiterten Grundstückskürzung die Gewerbesteuer vermieden werden. Somit steht Ihnen mehr Liquidität für die Abfinanzierung der Immobilie zur Verfügung, ganz abgesehen von den haftungsrechtlichen Vorteilen in einer eigenen Gesellschaft.