Ihr(e) Ansprechpartner für Familienrecht
Felizitas Katerla
Rechtsanwältin
Georgine Meyer
Rechtsanwältin
Familienrecht
Verliebt, verlobt, verheiratet – Scheidung?
So gerne wir es alle vermeiden möchten, zu einem partnerschaftlichen Zusammenleben gehören auch Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten. Was aber, wenn man sich entscheidet, aus diesem Grund zukünftig getrennte Wege zu gehen? Welche finanziellen Folgen treffen mich und meinen – ehemaligen – Partner? Was passiert mit dem Haus, den Rentenansprüchen und dem Hund? Diese und viele weitere Fragen stehen bei einer Trennung zwar zunächst nicht im Vordergrund, können aber spätestens in einem möglichen Scheidungsverfahren nicht unbeantwortet bleiben.
Ein Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung bieten vorab umfassende Regelungsoptionen, damit Sie sich im Fall der Fälle auf das Wesentliche konzentrieren können: auf sich. Dies gilt erst recht, wenn ein Paar nicht die Absicht hat, zu heiraten. Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden von der Rechtsprechung bewusst anders, weniger privilegiert behandelt als verheiratete Paare. Das Engagement, das in die Beziehung gesteckt wird, ist hingegen das gleiche. Aus diesem Grund bedarf es einer Vereinbarung, die rechtzeitig finanzielle Klarheit für beide Seiten schafft.
Gerne berät Sie unser Anwaltsteam in Ansbach zu vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb einer Partnerschaft sowie zu den rechtlichen Folgen einer Trennung.
Das Familienrecht regelt elementare Aspekte Ihres Lebens und Ihrer Partnerschaft – geben Sie ihm die Bedeutung, die es verdient.