Ihr(e) Ansprechpartner für Erbrecht
Dr. Florian Körber
Partner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
Michael Lange
Rechtsanwalt
Felizitas Katerla
Rechtsanwältin
Erbrecht
„Erst, wenn du mit jemanden geerbt hast, weißt du, ob er wirklich dein Freund ist!“ (russisches Sprichwort) – „Erben ist ein scharfes Schwert.“ (Volksmund)
Diese beiden Sprichwörter verdeutlichen, dass es oberstes Ziel bei einer Nachfolgegestaltung sein sollte, Streit bei den Erben zu vermeiden. In dem Testament oder Erbvertrag, welcher den letzten Willen abfasst, sollte nach Möglichkeit keinerlei Spielraum für Interpretationen gelassen werden.
Wir unterstützten Sie kompetent bei der Erstellung Ihres Testaments und Erbvertrages, und zwar nicht nur bei der rechtlichen Aufbereitung, sondern auch auf der steuerlichen Seite. Denn eines ist sicher: der Tod und die Steuer. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erhalten Sie die individuelle Lösung aus einer Hand – aufeinander abgestimmt. Nutzen Sie steuerliche Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten – sprechen Sie mit uns! Die steuerlichen Freibeträge sind seit weit über 20 Jahre gleich geblieben, die Wertentwicklung, insbesondere bei Immobilien stieg in der Vergangenheit rasant an, so dass schon bei Einfamilienhäusern steuerliche Konzepte nicht außer acht gelassen werden sollten.
Gerade bei Nachfolgefragen für ein Unternehmen sind eine Vielzahl von Fallstricken zu beachten: ist der Gesellschaftsvertrag auf die gewünschte Nachfolgekonstellation abgestimmt? Liegen steuerliche Besonderheiten, wie eine sog. Betriebsverpachtung vor, die beachtet werden müssen? Sind Pflichtteilsrechte zu beachten? An welche Voraussetzungen sind die steuerlichen Verschonungsregelungen geknüpft? Bei uns erhalten Sie die Antworten.
Das Erbrecht ist ein hoch sensibles Thema. Nicht zuletzt aufgrund dessen ist es wichtig, seine Angelegenheit in sichere Hände zu begeben. Das gesetzliche Erbrecht führt dabei nicht selten zu „ungerechten“ Lösungen.
Aber auch im Erbfall sind Vorkehrungen zu treffen: Es existieren Fristen für die Ausschlagung einer Erbschaft – was passiert, wenn ich diese verpasse und der Nachlass überschuldet ist? Wie verhalte ich mich als Erbe, wenn Pflichtteilsberechtigte Auskunft, Wertermittlung und Auszahlung ihres Pflichtteils verlangen, oder andersherum: welche Rechts stehen mir als Pflichtteilsberechtigten zu? Muss ich ein Erbe annehmen? Was ist, wenn das Erbe mit Auflagen und Vermächtnissen beschwert ist? Welche Rechte habe ich gegenüber einen Testamentsvollstrecker? Oder Sie sind zum Testamentsvollstrecker berufen worden – welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Im Erbrecht verbieten sich pauschale Antworten. Unser Anwaltsteam aus Ansbach und Feuchtwangen berät Sie gerne und begleitet Sie rechtssicher durch die Untiefen juristischer Auseinandersetzungen.
Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach und Feuchtwangen
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.