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Öffnungszeiten

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Erbangelegenheiten und Vorsorgevollmachten: Ihre Experten in Ansbach

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung zu Erbangelegenheiten und Vorsorgevollmachten, maßgeschneidert für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Wir sind Ansprechpartner für Erbrecht in Ansbach.

Erben ist nicht nur eine gesetzliche Angelegenheit, sondern oft ein emotionaler Prozess, der Konflikte birgt, wenn keine klaren Regelungen getroffen wurden. Unsere Kanzlei Dr. Carl & Partner steht Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite, um die Nachlassplanung individuell nach Ihren Wünschen zu gestalten und Sie bei Streitigkeiten fachkundig zu vertreten. Vertrauen Sie auf unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille auch in die Tat umgesetzt wird. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist und Missverständnisse vermieden werden.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten spezialisierte Beratung und Lösungen für Ihre Erbangelegenheiten und Vorsorgevollmachten.

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Testament und Erbvertrag

Klären Sie Ihre Erbfolge im Voraus und vermeiden Sie Konflikte. Ein rechtssicheres Testament oder ein Erbvertrag regelt Ihre Wünsche für den Nachlass. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Umsetzung.

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Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaften sind oft komplex und konfliktbeladen. Mit unserer rechtlichen Begleitung sorgen wir dafür, dass alle Beteiligten eine faire Lösung finden und der Nachlass effizient verwaltet wird.

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Pflichtteilsanspruch

Nahe Angehörige haben Anspruch auf den Pflichtteil, auch wenn sie im Testament ausgeschlossen wurden. Wir helfen Ihnen, Pflichtteilsansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

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Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mit einer strategischen Nachlassplanung reduzieren Sie die Steuerlast für Ihre Erben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Schenkungen und steuerliche Freibeträge optimal nutzen, um Ihr Vermögen zu schützen.

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit im Ernstfall ab. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bestimmen Sie, wer im Notfall Entscheidungen für Sie trifft und entlasten Ihre Angehörigen.

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Unternehmensnachfolge

Sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens durch eine gezielte Nachfolgeplanung. Wir begleiten Sie in allen erbrechtlichen und steuerlichen Fragen, um eine reibungslose Generationsübergabe zu gewährleisten.

Testament und Erbvertrag

Ein Testament oder Erbvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, den eigenen Nachlass individuell und rechtssicher zu regeln. Ohne eine solche Verfügung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die oft nicht den persönlichen Wünschen entspricht. Wir unterstützen Sie als erfahrene Anwälte in Ansbach dabei, Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag sorgfältig und transparent zu gestalten. Damit sichern Sie nicht nur Ihre Vorstellungen ab, sondern vermeiden Konflikte unter Ihren Erben. Ein handschriftliches Testament oder ein notariell beglaubigtes Dokument sind gängige Optionen, wobei die notarielle Variante den Vorteil bietet, dass Ihre Erben im Todesfall keinen Erbschein benötigen. Gerne beraten wir Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen und bieten rechtssichere Lösungen für Ihren letzten Willen, die sowohl Ihre Wünsche als auch die Rechtslage in Deutschland berücksichtigen.

Erbengemeinschaft – Konflikte vermeiden und Lösungen finden

Erbengemeinschaften entstehen, wenn mehrere Personen gemeinsam als Erben eingesetzt werden. In vielen Fällen sind Konflikte vorprogrammiert, da die Verwaltung des Nachlasses die Zustimmung aller Miterben erfordert. Ein russisches Sprichwort sagt: „Erst wenn du mit jemandem geerbt hast, weißt du, ob er wirklich dein Freund ist.“ Dieses Sprichwort zeigt, wie sehr unklare Verhältnisse und Erbstreitigkeiten familiäre Beziehungen belasten können. Die Erbengemeinschaft soll eigentlich zur Auseinandersetzung des Nachlasses führen, doch oft entstehen Schwierigkeiten bei der Verwaltung und späteren Aufteilung. Unsere Anwälte in Ansbach beraten Sie sowohl zur Verwaltung als auch zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Mit unserem juristischen Know-how bieten wir Lösungen, die Ihre Interessen wahren und zugleich zur Konfliktlösung beitragen. Unser Ziel ist eine faire und effiziente Abwicklung, damit der Nachlass im Sinne des Erblassers aufgeteilt wird und alle Beteiligten ihren Anteil erhalten.

Pflichtteil – Das Recht auf einen Mindestanteil

Das Pflichtteilsrecht in Deutschland schützt nahe Angehörige vor dem vollständigen Ausschluss von der Erbfolge. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist vor allem für Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern relevant. Wenn Sie jemanden enterben möchten oder sich mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sehen, beraten wir Sie als spezialisierte Rechtsanwälte in Ansbach umfassend und zielgerichtet. Unsere Beratung umfasst auch die Pflichtteilsergänzung, beispielsweise wenn Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod getätigt wurden. Gemeinsam sorgen wir für eine rechtssichere Lösung, die Ihre Ansprüche wahrt und gleichzeitig Konfliktpotenzial reduziert.

Meine Erfahrung mit der Kanzlei kann ich nur als hervorragend bezeichnen!

BERTL WISNIEWSKI

"Kompetent, freundlich, hilfsbereit. Empfehlenswerte Kanzlei! Würde sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen!"

 

DORIS ADELFINGER

"Spitzen Team. Immer bestens beraten. Eine Kanzlei der Oberklasse."

 

THOMAS JÄGER

Erbschaft- und Schenkungsteuer – Das Erbe steuerlich optimieren

Erbschaften sind steuerpflichtig, was gerade bei größeren Vermögenswerten schnell zu erheblichen Belastungen führen kann. Unsere Kanzlei in Ansbach berät Sie umfassend zu Schenkung und steuerlicher Optimierung, damit Ihre Erben den Nachlass so vorteilhaft wie möglich übernehmen können. Sollten besondere Herausforderungen durch unversteuertes Vermögen im Nachlass bestehen, beraten wir Sie diskret zur Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Mit unserer interdisziplinären Expertise stellen wir sicher, dass Ihr Erbe rechts- und steueroptimiert weitergegeben wird und keine unerwarteten steuerlichen Belastungen entstehen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer – Das Erbe steuerlich optimieren

Erbschaften sind steuerpflichtig, was gerade bei größeren Vermögenswerten schnell zu erheblichen Belastungen führen kann. Unsere Kanzlei in Ansbach berät Sie umfassend zu Schenkung und steuerlicher Optimierung, damit Ihre Erben den Nachlass so vorteilhaft wie möglich übernehmen können. Sollten besondere Herausforderungen durch unversteuertes Vermögen im Nachlass bestehen, beraten wir Sie diskret zur Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden. Mit unserer interdisziplinären Expertise stellen wir sicher, dass Ihr Erbe rechts- und steueroptimiert weitergegeben wird und keine unerwarteten steuerlichen Belastungen entstehen.

Unternehmensnachfolge

Ihr Lebenswerk nachhaltig sichern

Besonders bei Familienunternehmen ist eine frühzeitige Nachfolgeplanung entscheidend, um die langfristige Fortführung des Betriebs zu sichern. Durch eine strategische Planung minimieren Sie nicht nur die Steuerlast, sondern stellen auch sicher, dass das Unternehmen erfolgreich in die nächste Generation übergeht. Die 8 goldenen Regeln zur Unternehmensnachfolge bieten dabei Orientierung.

Als Anwälte in Ansbach unterstützen wir Sie umfassend in zivilrechtlichen und steuerlichen Fragen zur Nachfolgeplanung und stellen sicher, dass Ihr Lebenswerk erfolgreich übergeben wird.

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Erbrechtliche Vorgaben beachten

Ehegatten sind nur dann Alleinerben, wenn keine weiteren Erben wie Kinder oder Eltern vorhanden sind.

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Frühzeitig planen

Ein unerwarteter Todesfall kann das Unternehmen finanziell und organisatorisch belasten.

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Steuerliche Freibeträge nutzen

Optimale Übertragungen sichern Ihnen und Ihren Erben steuerliche Vorteile.

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Widerrufsvorbehalte vereinbaren

Bei Schenkungen sind Bedingungen hilfreich, um Vermögen bei Bedarf zurückzufordern.

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Passendes Bewertungsverfahren wählen

Eine genaue Unternehmensbewertung verhindert steuerliche Überbelastung.

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Verschonungsregelung wählen

Eine 5- oder 7-jährige Fortführung sichert steuerliche Vorteile.

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Steuerfallen vermeiden

Erbschafts- und Ertragsteuerbelastungen sollten stets im Blick bleiben.

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Vertretungsregelungen für den Ernstfall treffen

Mit klar geregelten Vollmachten, Notfallplänen und Vertretungslösungen sichern Sie Ihr Unternehmen auch in unvorhersehbaren Situationen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Erbangelegenheiten, Schenkungen und Vorsorgevollmachten.

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

Eine vorweggenommene Erbfolge ermöglicht es, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten an Erben zu übertragen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

Welche Vorteile bieten Schenkungen zu Lebzeiten?

Schenkungen zu Lebzeiten können helfen, Erbschaftssteuer zu sparen und den Nachlass zu regeln, bevor es zu Streitigkeiten kommt.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit eine vertrauenswürdige Person Ihre Angelegenheiten regelt.

Wie kann ich meinen Pflichtteil sichern?

Durch klare Regelungen und rechtzeitige Schenkungen können Pflichtteilsansprüche gewahrt und Streitigkeiten vermieden werden.

Was sollte in einer Patientenverfügung stehen?

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall ergriffen werden sollen oder nicht.

Wie beeinflusst § 2050 BGB Schenkungen?

§ 2050 BGB regelt, dass Schenkungen zu Lebzeiten im Erbfall wertmäßig ausgeglichen werden müssen, um Fairness zu gewährleisten.