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Ihr(e) Ansprechpartner für Immobilienrecht

Dr. Florian Körber

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Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Nicolina Braun

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwältin für Steuerrecht

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Immobilienrecht

Eine Immobilie ist ein hochwertiges Gut sowohl für den Eigentümer als auch für einen potentiellen Erwerber. Gerade aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung von Immobilien ist eine umfassende Beratung von grundlegender Bedeutung und schützt vor bösen Überraschungen.

Immobilienrechtliche Fragestellungen sind dabei sehr individuell und vielfältig.

Bereits die Möglichkeiten, die zum Übergang einer Immobilie führen, sind vielseitig. Kauf oder Verkauf, Schenkung, Tausch: bei jeder Form der Übertragung von Grundbesitz sind Besonderheiten zu beachten.

Soll Grundbesitz schenkweise an z.B. Nachkommen übertragen werden, so ist über Rückforderungsansprüche des Schenkers oder den Vorbehalt von Rechten bzw. Grunddienstbarkeiten, wie Wohnrechte, Nießbrauch, Rentenzahlungen, nachzudenken.

Soll eine Immobilie gekauft oder verkauft werden oder gegebenenfalls ein Bauträgervertrag geschlossen werden, so ist besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung zu legen, beispielsweise auf die Sicherung von Käufer bzw. Verkäufer, auf Gewährleistungsrechte oder Kaufpreismodalitäten, gegebenenfalls auch auf steuerliche Gesichtspunkte.

Soll Wohnungseigentum begründet oder übertragen werden, so spielen neben der Teilungserklärung, durch die Sondereigentum, Teileigentum oder Gemeinschaftseigentum begründet wird, gegebenenfalls Gemeinschaftsordnungen eine Rolle.

Auch das Mietrecht und das Pachtrecht sind, gerade wenn es sich um eine nicht selbst genutzte bzw. bewohnte Immobilie handelt, nicht zu vernachlässigen, bestehende Verträge sind zu prüfen, gegebenenfalls neue Mietverträge oder Pachtverträge auszugestalten.

Nicht selten sind auch bereits vor der Übertragung von Grundbesitz Vorbereitungshandlungen erforderlich, beispielsweise dann wenn eine Immobilie (etwa aus steuerlichen Gründen) nicht im Privatbesitz sondern über eine vermögensverwaltende Gesellschaft gehalten werden soll oder eine Bauträgergesellschaft, bei der u.a. Genehmigungserfordernisse nach § 34c GewO zu beachten sind, Bauvorhaben durchführt.

Für die vertrags-, bau-, steuer-, gesellschafts- und mietrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Immobilien stehen wir als erfahrenes und kompetentes Team, bestehend aus Rechtsanwälten und Steuerberatern, an Ihrer Seite.