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Ihr(e) Ansprechpartner für Arbeitsstrafrecht

Georgine Meyer

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Olga Kabey

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Arbeitsstrafrecht

Der Gesetzgeber stellt mannigfaltige Anforderungen an die Durchführung von Arbeitsverhältnissen.

Während die arbeitsrechtlichen Konsequenzen den Vertragsparteien häufig bewusst sind, werden strafrechtliche Folgen für die jeweiligen Unternehmensverantwortlichen oft nicht erkannt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die einschlägigen Tatbestände auf diverse Rechtsgebiete verteilt sind und somit neben dem StGB auch in arbeits-, sozial-, verwaltungs- und steuerrechtlichen Vorschriften zu finden sind. Im Spannungsfeld zwischen dem Arbeitsrecht und Strafrecht stehen Unternehmen und Führungskräfte vor besonderen Herausforderungen: Vorwürfe wie Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften, illegale Beschäftigung oder das Vorenthalten Sozialversicherungsbeiträgen können schwerwiegende Folgen haben. Aufgrund der Wechselwirkung rechtsgebietsübergreifender Normen ist eine Erfassung meist komplexer Sachverhalte sowie schnelle Ein- und Zuordnung unerlässlich.

Insbesondere wegen des normenspezifischen Bezuges zum Arbeits- und Steuerrecht sind Sie bei unseren erfahrenen Beratern gut aufgehoben.

Wir begleiten Sie sowohl präventiv als auch während der Auseinandersetzung mit den Behörden.

Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach