Ihr(e) Ansprechpartner für Unternehmensnachfolge
Prof. Dr. Matthias Carl
Partner
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Peter Schnuck
Leiter Gestaltungsberatung
Steuerberater
Tanja Walterspacher
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
Unternehmensnachfolge
Wir geben Antworten auf steuerrechtlichen, zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen.
Neben der Beratung des laufenden Geschäftsbetriebs sollten die Weichen für die Zukunft richtig gestellt werden. Auch an Unternehmern bzw. Gesellschaftern von Unternehmen geht die Zeit nicht spurlos vorbei. Es ist wichtig frühzeitig zu planen, wie es mit dem eigenen Unternehmen nach dem Rückzug des bisherigen Anteilseigners bzw. Unternehmers/Geschäftsführers weitergehen soll.
Es ergeben sich hierdurch eine Vielzahl von Fragen: Gibt es einen oder sogar mehrere Nachkommen bzw. Verwandte auf die das Unternehmen bzw. die Gesellschaft übertragen werden soll? Ist einer von diesen bereit, die anspruchsvolle und erfüllende Aufgabe als Unternehmer zu übernehmen? Soll das Unternehmen im operativen Geschäft eher durch Angestellte geführt werden? Welche Vollmachten erhalten diese Angestellten? Welche internen Einschränkungen zur Außenvollmacht sollen geändert werden? Welche Kontrollfunktionen sind möglich? Wie werden Miterben abgefunden? Wie kann der Übergang auf die nächste Generation mit einer möglichst geringen Steuerbelastung erfolgen? Welche Rechtsformen sind für diese Ziele am sinnvollsten?
Wir beraten Sie kompetent bei den komplexen Fragestellungen der Unternehmensnachfolge. Dafür ist eine interdisziplinäre Beratung aus einer Hand unabdingbar, denn neben den steuerrechtlichen Themen sind insbesondere zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären.