Ihr(e) Ansprechpartner für Fortbestehensprognosen
Prof. Dr. Matthias Carl
Partner
Wirtschaftsprüfer / Steuerberater
Fortbestehensprognosen
Der Fortbestehensprognose kommt durch die Neufassung des Überschuldungsbegriffes in § 19 InsO eine eigenständige Bedeutung zu.
Spätestens bei Anzeichen einer Krise hat der Geschäftsführer einen möglichen Eintritt der Insolvenzgründe zu prüfen. Laut BGH hat er sich hierbei grundsätzlich von einem unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Berufsträger beraten lassen.
Unsere Leistungen sind insbesondere:
- Erstellung von integrierten Unternehmensplanungen für Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen, bestehend aus Plan-GuV, Plan-Bilanz und Plan-Kapitalflussrechnung
- Erstellung von Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen
- Plausibilisierung von bestehenden Fortbestehensprognosen und Fortführungsprognosen
Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach