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Steuerrechtliche Konflikte klug lösen – mit Diskretion und Weitsicht

Entdecken Sie unsere umfassende Beratung zu Steuerstrafrecht und Selbstanzeige, maßgeschneidert für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Wir sind Ansprechpartner für Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Ansbach.

Wenn steuerliche Sachverhalte strafrechtliche Relevanz bekommen, ist schnelles und vor allem diskretes Handeln gefragt. Ob bei fehlerhaften Erklärungen, Auslandskonten oder „vergessenen“ Einnahmen – wir begleiten Sie mit Fingerspitzengefühl, juristischem Tiefgang und steuerrechtlichem Know-how. Unsere Stärke: die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, setzen sie rechtssicher um oder vertreten Sie im Ermittlungsverfahren. Ziel ist immer, Schaden zu begrenzen und Lösungen zu finden, bevor es eskaliert. Effizient, verschwiegen und mit klarem Kurs.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten spezialisierte Beratung und Lösungen für Ihre Angelegenheiten in Sachen Steuerstrafrecht.

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Strafbefreiende Selbstanzeige

Wir prüfen, ob eine Selbstanzeige möglich und sinnvoll ist – und setzen sie form- und fristgerecht für Sie um, bevor es zu Ermittlungen kommt.

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Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Ob Hausdurchsuchung, Anhörung oder Anklage – wir verteidigen Sie im gesamten Verfahren, klären über Risiken auf und vertreten Ihre Interessen gegenüber Finanzbehörden und Gerichten.

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Beratung bei Betriebsprüfungen mit strafrechtlichem Risiko

Wir begleiten kritische Betriebsprüfungen, erkennen früh strafrechtlich relevante Themen und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie – eng abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.

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Begleitung bei Durchsuchungen & Beschlagnahmen

Wir stehen sofort zur Seite, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht – mit klaren Handlungsanweisungen, Krisenkommunikation und juristischer Durchsetzung.

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Steuerliche Offenlegung und Nachdeklaration

Wir unterstützen Sie bei der Korrektur fehlerhafter Steuererklärungen und beraten, ob eine bloße Berichtigung reicht oder eine Selbstanzeige notwendig ist.

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Vermögensschutz und Prävention

Wir helfen Ihnen, zukünftige Risiken zu vermeiden – durch saubere Strukturen, rechtssichere Gestaltung und frühzeitige Risikoanalyse bei neuen Vorhaben.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist das zentrale Instrument zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen bei Steuerhinterziehung – aber sie ist rechtlich anspruchsvoll und fehleranfällig. Eine wirksame Selbstanzeige muss vollständig, fristgerecht und korrekt erfolgen. Bereits kleine formale Fehler oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Schutz verloren geht und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wir prüfen sorgfältig, ob eine Selbstanzeige in Ihrem Fall noch möglich ist und ob sie tatsächlich den gewünschten Schutz bietet. Dafür analysieren wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern Ihre Unterlagen, prüfen Rückstände, klären mögliche Risiken und bereiten eine fundierte, rechtskonforme Offenlegung vor. Besonders bei Auslandskonten, Schenkungen, Unternehmensbeteiligungen oder Kapitalerträgen aus der Vergangenheit ist eine exakte Aufarbeitung notwendig. Wir übernehmen den vollständigen Prozess – inklusive Kommunikation mit der Finanzverwaltung, Berechnung von Steuernachzahlungen und Zinsen sowie Einreichung aller erforderlichen Unterlagen. Bei komplexeren Fällen stimmen wir uns eng mit den zuständigen Finanzämtern oder Strafverfolgungsbehörden ab, um unnötige Verfahren zu vermeiden. Ziel ist es, die Angelegenheit rechtssicher zu bereinigen, Ihre Reputation zu schützen und Ihre persönliche wie wirtschaftliche Zukunft abzusichern – ohne öffentliche Aufmerksamkeit oder Reputationsschäden.

Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung, einer Anhörung als Beschuldigter oder gar einer Anklage wegen Steuerhinterziehung betroffen sind, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Das Steuerstrafverfahren verläuft nach strafprozessualen Regeln, verlangt aber zugleich tiefes steuerliches Verständnis. Wir bieten Ihnen beides: rechtlich fundierte Strafverteidigung und fachlich präzise Aufarbeitung steuerlicher Sachverhalte. Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern analysiert die Vorwürfe und die zugrundeliegenden Steuerbescheide, erkennt Schwachstellen in der Ermittlungsarbeit und setzt sich konsequent für Ihre Rechte ein. Ob es um die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung, der Sicherstellung von Unterlagen, die Vernehmung oder Verfahrensabsprache mit der Staatsanwaltschaft geht – wir vertreten Sie diskret, strategisch und entschlossen. Unser Ziel ist es, ein Strafverfahren möglichst im Vorfeld zu bereinigen oder auf eine Geldauflage statt Verurteilung hinzuwirken. Sollte eine öffentliche Hauptverhandlung unvermeidbar sein, bereiten wir Sie umfassend darauf vor. Mit klarem Fokus auf Verfahrenssicherheit und Ergebnisorientierung stehen wir für eine souveräne, engagierte Verteidigung – ob für Unternehmer, Privatpersonen oder Geschäftsführer.

Beratung bei Betriebsprüfungen mit strafrechtlichem Risiko

Betriebsprüfungen gehören zum Alltag vieler Unternehmer – doch manchmal kippt eine rein steuerliche Prüfung unbemerkt in ein steuerstrafrechtliches Verfahren. Genau hier setzen wir an. Wir begleiten Sie bereits im Vorfeld einer Prüfung, analysieren gemeinsam mit Ihnen und Ihren Steuerberatern mögliche Schwachstellen und bereiten Sie strukturiert auf Rückfragen vor. Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen – bevor Prüfungsbeamte Auffälligkeiten als Anfangsverdacht werten. Kommt es im Verlauf der Prüfung zu kritischen Feststellungen, begleiten wir den weiteren Verlauf eng, übernehmen die Kommunikation mit den Prüfern und – falls nötig – mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle. Dabei achten wir auf Ihre Mitwirkungspflichten, aber auch auf Ihre Rechte, insbesondere wenn es um Auskunft, Dokumentenherausgabe oder strafrechtlich relevante Wertungen geht. Häufig lässt sich durch geschickte rechtliche Begleitung und transparente Kommunikation ein Strafverfahren vermeiden. Sollte sich eine Selbstanzeige im Zuge der Prüfung als sinnvoll erweisen, setzen wir diese gemeinsam mit Ihnen diskret und vollständig um. Unser Fokus: die steuerliche Bereinigung ohne Eskalation – präzise, vorausschauend und rechtlich fundiert.

Meine Erfahrung mit der Kanzlei kann ich nur als hervorragend bezeichnen!

BERTL WISNIEWSKI

"Kompetent, freundlich, hilfsbereit. Empfehlenswerte Kanzlei! Würde sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen!"

 

DORIS ADELFINGER

"Spitzen Team. Immer bestens beraten. Eine Kanzlei der Oberklasse."

 

THOMAS JÄGER

Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

Eine Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung ist ein Schock – beruflich wie privat. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation schnell und professionell zu handeln. Wir sind im Ernstfall sofort für Sie erreichbar, sorgen für erste juristische Einschätzung der Maßnahmen und schützen Ihre Rechte vor Ort. Wir prüfen, ob der Durchsuchungsbeschluss formell und materiell rechtmäßig ist, begleiten den Ablauf der Maßnahme, dokumentieren alle Vorgänge und widersprechen unzulässigen Zugriffen. Auch im Nachgang stehen wir Ihnen zur Seite: Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen mögliche Rechtsmittel und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Bei drohender Beschlagnahme geschäftlicher Unterlagen, IT-Systeme oder Finanzdokumente sichern wir Ihre Handlungsfähigkeit und begleiten ggf. die Freigabe wichtiger Betriebsgrundlagen. Gerade in der Frühphase eines Verfahrens werden oft entscheidende Weichen gestellt – ob durch Aussagen, Unterlassungen oder falsche Reaktionen. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht in Fallen tappen, sondern die Kontrolle zurückgewinnen. Mit klarer Kommunikation, rechtlichem Rückhalt und einem festen Ziel: die Eskalation vermeiden – oder sie souverän beherrschen.

Steuerliche Offenlegung und Nachdeklaration

Nicht jede vergessene Angabe führt gleich zu einem Strafverfahren – oft lässt sich die Situation durch eine einfache Korrektur gemäß § 153 AO lösen. Wir prüfen für Sie, ob eine bloße Berichtigung ausreichend ist oder ob bereits strafrechtliche Risiken bestehen, die eine Selbstanzeige erfordern. Gemeinsam mit unseren Steuerberatern bereiten wir eine vollständige Nachdeklaration vor: Wir analysieren, welche Jahre betroffen sind, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Fristen laufen. Bei Bedarf stimmen wir den Sachverhalt frühzeitig mit dem Finanzamt ab, um Missverständnisse und Fehlbewertungen zu vermeiden. Gerade bei wiederholten Fehlern, Kapitalerträgen oder Nachlassfällen ist eine exakte Dokumentation entscheidend. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt und sorgen dafür, dass Ihre Korrektur sachlich, vollständig und rechtlich belastbar erfolgt. Ziel ist die Vermeidung eines Ermittlungsverfahrens – durch Transparenz, Korrektheit und professionelle Begleitung. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Aussichten, alles sauber zu bereinigen – ohne öffentliche Aufmerksamkeit oder strafrechtliche Folgen.

Vermögensschutz und Prävention

Vorausschauende Gestaltung schützt – nicht nur steuerlich, sondern auch strafrechtlich. Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer und vermögende Privatpersonen, wie sie ihre Strukturen so aufstellen, dass spätere Risiken minimiert werden. Ob es um Gesellschaftsgründungen, Vermögensübertragungen, internationale Steuerstrukturen oder Fragen rund um Betriebsprüfungen geht – wir denken ganzheitlich. Wir analysieren Ihre aktuellen Strukturen auf mögliche Schwachstellen, prüfen die Dokumentation und sorgen dafür, dass Ihre steuerlichen Gestaltungen sauber und nachvollziehbar sind. Gleichzeitig entwickeln wir individuelle Schutzkonzepte: von vertraglichen Regelungen über Compliance-Checklisten bis hin zu Richtlinien für Ihre Buchhaltung und Kommunikation mit Behörden. Auch bei geplanten Investitionen, Gründungen im Ausland oder Umstrukturierungen beraten wir vorausschauend, um späteren Ärger zu vermeiden. Kurz: Wir sorgen dafür, dass Ihr Vermögen sicher bleibt – nicht nur gegenüber dem Finanzamt, sondern auch gegenüber strafrechtlichen Risiken. Denn Prävention kostet wenig – aber sichert viel.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Steuerstrafrecht und zur Selbstanzeige

Was ist eine strafbefreiende Selbstanzeige?

Eine Selbstanzeige erlaubt es, steuerliche Fehler nachträglich zu korrigieren – ohne strafrechtliche Konsequenzen, sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Sie muss vollständig, rechtzeitig und korrekt erfolgen – sonst ist die Strafbefreiung ausgeschlossen.

Wann ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich?

Sobald die Steuerhinterziehung entdeckt wurde oder eine Durchsuchung, Prüfung oder Vernehmung begonnen hat, ist die Tür zur Strafbefreiung in vielen Fällen zu. Auch unvollständige Angaben oder Teilkorrekturen können zur Unwirksamkeit führen.

Wie hoch sind die Nachzahlungen bei einer Selbstanzeige?

Neben der Steuernachzahlung fallen in der Regel Zinsen in Höhe von 6 % jährlich an. Bei besonders hohen Beträgen kann zusätzlich ein Strafzuschlag fällig werden – je nach Einzelfall. Wir kalkulieren die Gesamtsumme im Vorfeld transparent.

Kann ich bei einer Durchsuchung einfach schweigen?

Ja, und das sollten Sie auch. Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben machen. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt – wir sind kurzfristig erreichbar und begleiten Sie ab dem ersten Moment.

Was unterscheidet Berichtigung nach § 153 AO und Selbstanzeige?

Die Berichtigung (§ 153 AO) ist möglich, wenn Sie sich noch nicht strafbar gemacht haben. Eine Selbstanzeige (§ 371 AO) kommt bei bereits eingetretener Steuerhinterziehung in Betracht. Wir prüfen, welcher Weg im konkreten Fall rechtlich möglich und sinnvoll ist.

Welche Unterlagen braucht man für eine Selbstanzeige?

Das hängt vom Fall ab – in der Regel Steuerbescheide, Kontoauszüge, Buchhaltungsunterlagen, Nachweise über Einkünfte und evtl. Auslandskonten. Wir helfen bei der Zusammenstellung und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt.