Unternehmen rechtlich stark aufstellen
Entdecken Sie unsere umfassende Beratung zu Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, maßgeschneidert für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Wir sind Ansprechpartner für Handels- und Gesellschaftsrecht in Ansbach.
Ob Unternehmensgründung, Umstrukturierung oder Auseinandersetzung – das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament unternehmerischer Entscheidungen. Wir begleiten Sie bei Gründung, Vertragsgestaltung, Gesellschafterfragen und Streitigkeiten rund um Ihre Gesellschaft. Durch unsere interdisziplinäre Struktur denken wir auch steuerlich und betriebswirtschaftlich mit – das spart Zeit, Geld und Nerven. Unsere Beratung richtet sich sowohl an Startups als auch an mittelständische Unternehmen und Konzerne. Klar, lösungsorientiert und mit Weitblick – für eine stabile rechtliche Basis Ihres Unternehmens.
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten spezialisierte Beratung und Lösungen für Ihre Angelegenheiten in Sachen Handels- und Gesellschaftsrecht.
Gesellschaftsgründung und Rechtsformwahl
Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform und begleiten Sie rechtssicher durch den Gründungsprozess – vom ersten Entwurf bis zur Eintragung.
Gesellschafterstreit und Konfliktlösung
Wenn es kracht, braucht es Struktur. Wir vertreten Ihre Interessen bei Gesellschafterkonflikten – durchdacht, standfest und mit dem Ziel tragfähiger Lösungen.
Umstrukturierung und Umwandlung
Sie wollen Ihre Firma neu aufstellen? Wir beraten zu Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Einbringung – steuerlich durchdacht und rechtlich belastbar.
Geschäftsführerhaftung und Compliance
Wir klären, wie Sie als Geschäftsführer Risiken minimieren und Haftungsfallen vermeiden – und unterstützen beim Aufbau rechtssicherer Strukturen.
Handelsrechtliche Verträge
Vom Handelsvertretervertrag bis zu AGB – wir gestalten und prüfen Ihre Verträge, abgestimmt auf Ihre Branche und Bedürfnisse.
Kauf und Verkauf von Unternehmen
Ob Share Deal oder Asset Deal – wir begleiten Sie durch jeden Schritt einer Transaktion, inkl. rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Due Diligence.
Gesellschaftsgründung und Rechtsformwahl
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist nicht nur eine Frage des Geschmacks – sie entscheidet über Haftung, Steuerbelastung, Flexibilität und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie umfassend bei der Auswahl und Gestaltung der passenden Rechtsform – ob GmbH, UG, GbR, GmbH & Co. KG oder AG. Dabei berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Aspekte, sondern auch Ihre individuellen Ziele und steuerlichen Rahmenbedingungen. Gemeinsam entwickeln wir ein Gründungskonzept, erstellen den Gesellschaftsvertrag, unterstützen bei der Anmeldung zum Handelsregister und klären alle Fragen rund um Geschäftsführerbestellung, Stimmrechte, Kapitalausstattung und mehr. Auch notarielle Beurkundungen begleiten wir eng, um spätere Konflikte oder Rückfragen durch das Registergericht zu vermeiden. Als interdisziplinäre Kanzlei binden wir bei Bedarf direkt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit ein – so erhalten Sie ein rundes und durchdachtes Gründungssetup aus einer Hand. Damit Ihr Unternehmen vom ersten Tag an sicher und rechtlich fundiert startet.
Gesellschafterstreit und Konfliktlösung
Nicht immer läuft alles rund im Gesellschafterkreis. Unterschiedliche Vorstellungen, wirtschaftliche Interessen oder persönliche Spannungen können schnell zu handfesten Konflikten führen. Gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und rechtlich fundiert zu handeln. Wir analysieren mit Ihnen die Gesellschaftsverträge, prüfen Gesellschafterbeschlüsse und bewerten die Rechtslage objektiv. Dabei suchen wir zuerst nach einvernehmlichen Lösungen – z. B. über Mediation, Abfindungsregelungen oder Satzungsänderungen. Kommt es dennoch zur Eskalation, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht – etwa bei Einziehungs- oder Ausschlussverfahren, Klagen auf Gewinnbeteiligung oder Informationsrechte. Oft geht es auch um die Abberufung eines Geschäftsführers oder Fragen der Haftung. Unsere Stärke ist dabei die strategische Beratung, bei der rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte zusammen bedacht werden. Denn bei Gesellschafterkonflikten gilt: Wer vorbereitet ist, handelt erfolgreicher – und vermeidet langwierige Schäden für das Unternehmen.
Umstrukturierung und Umwandlung
Veränderung ist für viele Unternehmen notwendig – ob aus steuerlichen Gründen, zur Wachstumsförderung oder zur Vorbereitung auf eine Nachfolge. Wir begleiten Sie bei allen Arten der Umstrukturierung: von der Verschmelzung zweier Gesellschaften über die Aufspaltung von Unternehmen bis hin zum Formwechsel oder der Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft. Dabei denken wir in Lösungen, nicht in Paragraphen: Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng mit Steuerberatern und Betriebswirten zusammen, um eine rechtssichere und steuerlich optimierte Umsetzung zu ermöglichen. Wir prüfen, ob eine Maßnahme dem Umwandlungsrecht unterliegt, erstellen die erforderlichen Verträge und Berichte, begleiten die notarielle Umsetzung und koordinieren Eintragungen im Handelsregister. Auch arbeitsrechtliche, gesellschaftsvertragliche und haftungsrechtliche Folgen behalten wir im Blick. Besonders bei mittelständischen Unternehmen gilt: Eine gut geplante Umstrukturierung bringt Vorteile – steuerlich, rechtlich und organisatorisch.
Geschäftsführerhaftung und Compliance
Geschäftsführer tragen Verantwortung – und haften unter Umständen persönlich für Pflichtverletzungen. Vielen ist nicht bewusst, wie schnell man sich im Alltag einer GmbH in die Haftung manövrieren kann. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Pflichten Sie als Geschäftsführer treffen, wie Sie diese organisieren und dokumentieren – und wie Sie Ihr persönliches Risiko minimieren. Neben der klassischen Organhaftung geht es auch um Themen wie Insolvenzantragspflicht, steuerliche Haftung, Wettbewerbsrecht, Informationspflichten und Datenschutz. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir Ihre internen Prozesse, helfen beim Aufbau eines funktionierenden Compliance-Systems und unterstützen bei der Absicherung durch Geschäftsordnungen, Arbeitsverträge und Haftungsfreistellungen. Wenn bereits Vorwürfe im Raum stehen, verteidigen wir Sie gegenüber Gesellschaftern, Behörden oder Gerichten – mit klarem Kurs und rechtlichem Durchblick. Vorbeugen ist besser als haften – das gilt hier besonders.
Handelsrechtliche Verträge
Verträge sind das Rückgrat jedes geschäftlichen Handelns – und doch werden sie oft nebenbei abgeschlossen. Wir helfen Ihnen, Verträge nicht nur rechtssicher, sondern auch strategisch klug zu gestalten. Ob Handelsvertretervertrag, Kooperationsvereinbarung, Rahmenliefervertrag oder Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen – wir sorgen dafür, dass Ihre Vereinbarungen zu Ihrem Geschäftsmodell passen, Ihre Risiken minimieren und gerichtsfest formuliert sind. Dabei legen wir Wert auf Verständlichkeit, branchenspezifische Besonderheiten und Ihre unternehmerischen Ziele. Gerne prüfen wir auch bestehende Vertragswerke auf Schwachstellen, verhandeln Verträge für Sie oder erstellen praxisnahe Vertragsmuster für wiederkehrende Geschäftsvorgänge. Besonders bei langfristigen oder internationalen Verträgen lohnt sich eine sorgfältige juristische Prüfung – damit aus einem guten Geschäft kein rechtliches Risiko wird.
Kauf und Verkauf von Unternehmen
Ein Unternehmenskauf oder -verkauf ist oft eine einmalige Weichenstellung – mit großen finanziellen, rechtlichen und strategischen Folgen. Ob Sie ein Unternehmen kaufen oder veräußern möchten: Wir begleiten Sie durch den gesamten Transaktionsprozess. Das beginnt bei der rechtlichen und steuerlichen Due Diligence, geht über die Ausarbeitung und Verhandlung des Kaufvertrags (Share Deal oder Asset Deal) bis hin zur notariellen Beurkundung und Übergabe. Dabei achten wir nicht nur auf rechtliche Details, sondern denken mit: steuerlich, wirtschaftlich und organisatorisch. Wir prüfen Risiken, klären Haftungsfragen, regeln Garantien und Zahlungsmodalitäten und unterstützen bei der Kommunikation mit Behörden oder Mitgesellschaftern. Durch unsere interdisziplinäre Struktur profitieren Sie von gebündeltem Know-how aus Recht, Steuer und Betriebswirtschaft. Unser Ziel: ein rechtssicherer, reibungsloser Abschluss, bei dem Sie wirtschaftlich das Beste herausholen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht
Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen die richtige?
Das hängt von vielen Faktoren ab: Haftungsrisiken, Steuerbelastung, Kapitalbedarf, Gesellschafterstruktur und Zukunftsplanung. Wir beraten Sie individuell – ob GmbH, UG, GbR, GmbH & Co. KG oder AG – und begleiten Sie bei Gründung und Umsetzung.
Brauche ich zwingend einen Gesellschaftsvertrag?
Ja, auch wenn bei manchen Rechtsformen wie der GbR kein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben ist, empfehlen wir dringend klare Regelungen. Ein durchdachter Gesellschaftsvertrag verhindert Streitigkeiten und schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Was tun bei Streit unter Gesellschaftern?
Sobald es zu Unstimmigkeiten kommt, sollten Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir prüfen Ihre Rechte, analysieren Verträge und helfen bei der außergerichtlichen Einigung – oder vertreten Sie vor Gericht, falls notwendig.
Wie läuft eine Umwandlung oder Verschmelzung ab?
Umstrukturierungen wie Formwechsel, Spaltung oder Verschmelzung erfordern rechtliche und steuerliche Planung. Wir begleiten den gesamten Prozess – von der Analyse über die Vertragsgestaltung bis zur notariellen Umsetzung und Eintragung.
Kann ein Geschäftsführer für Fehlverhalten persönlich haften?
Ja, wenn er z. B. Pflichten verletzt, Fristen versäumt oder gegen Gesetze verstößt. Wir beraten zur Risikominimierung, erstellen Geschäftsordnungen und unterstützen bei der Einführung von Compliance-Strukturen.
Wie läuft ein Unternehmenskauf oder -verkauf rechtlich ab?
Nach der rechtlichen und steuerlichen Due Diligence erfolgt die Vertragsverhandlung – entweder als Asset Deal oder Share Deal. Wir begleiten Sie durch alle Schritte der Transaktion bis zur notariellen Beurkundung und Übergabe – rechtssicher und wirtschaftlich durchdacht.