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– Beachte: grunderwerbsteuerauslösende Anteilsvereinigung bzgl. grundbesitzenden Gesellschaften zukünftig schon ab einer Quote von 90%

Wir hatten bereits im Jahr 2018 über die Pläne der Bundesregierung zur Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes berichtet. Ziel der Verschärfungen war die Vermeidung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals.

Nach langjährigen Diskussionen über den ersten Gesetzentwurf aus dem Jahr 2019 hat nun am 7. Mai 2021 der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zugestimmt.

Bei den beschlossenen Verschärfungen ist besonders hervorzuheben, dass die Anteilsgrenze zur grunderwerbsteuerauslösenden Anteilsvereinigung bzgl. grundbesitzenden Gesellschaften von bislang 95% auf zukünftig 90% gesenkt wurde.

Die Senkung der Anteilsgrenze wird sich v.a. bei  Veräußerungen/Übertragungen grundbesitzender Gesellschaften sowie Umstrukturierungen unter Beteiligung grundbesitzender Gesellschaften auswirken.

Dies bedeutet: 

Bislang konnte bei Anteilsübertragungen von grundbesitzenden Gesellschaften das Auslösen von Grunderwerbsteuer i.d.R. dadurch vermieden werden, dass der Anteilserwerb bzw. die „Anteilsvereinigung in einer Hand“ unterhalb einer Quote von 95% erfolgte. Zukünftig gilt es darauf zu achten, dass der Anteilserwerb bzw. die „Anteilsvereinigung in einer Hand“ unterhalb einer Quote von 90% erfolgt. 

Darüber hinaus wurden weitere Verschärfungen, wie insb. auch die Verlängerung von Fristen/Betrachtungszeiträumen von 5 auf 10 Jahre, beschlossen.

Die beschlossenen Änderungen sollen ab dem 1.7.2021 gelten.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen von geplanten Anteilsübertragungen und Umstrukturierungen auch im Hinblick auf die oft unterschätzten steuerlichen Auswirkungen der Grunderwerbsteuer.