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Die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte aus dem Jahre 1964 bzw. 1935 steht bereits seit langem in Kritik. Desweiteren hat der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens möglicherweise einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz darstellen könnten und somit verfassungswidrig sind.

Nunmehr haben sich die Landesfinanzminister – mit Ausnahme von Bayern – im Prinzip auf eine neue Lösung für die Grundsteuer verständigt. Basis für die Steuerbewertung soll zukünftig der Verkehrswert des Grundstücks sein. Der Gebäudewert soll nach einem vereinfachten pauschalierten Verfahren ermittelt werden.

Nach Aussage der Landesfinanzminister soll das Grundsteueraufkommen insgesamt nach der Reform neutral gehalten werden. Es bleibt abzuwarten, ob dies im Ergebnis tatsächlich so sein wird. Der Freistaat Bayern verfolgt eine abweichende Linie und würde die Grundsteuer komplett in Länderhoheit überführen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Heinz Walterspacher (Steuerberater) zur Verfügung.

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