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Bereits seit 1. Januar 2020 werden durch die Finanzverwaltung erhöhte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung gestellt. Registrierkassen müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet werden. Da die technische Umsetzung häufig nicht möglich war, hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung bis Ende September 2020 beschlossen.

Nunmehr soll jedoch die Frist für die Umrüstung nochmals bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bis zum 30. September 2020 ein entsprechendes Kassensystem bzw. Sicherungseinrichtung verbindlich bestellt worden ist oder die Einrichtung einer cloudbasierten TSE-Lösung beauftragt wurde.

Sollte dies nicht erfüllt sein, liegt keine ordnungsgemäße Kassenführung und somit keine ordnungsgemäße Buchführung vor, so dass der Finanzverwaltung bei einer Betriebsprüfung die Möglichkeit einer Ergebniszuschätzung eröffnet wird.

Dr. Carl & Partner mbB
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