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Überlassen Sie Ihrer GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen (oftmals Grundbesitz oder Patente) und haben eine Betriebsaufspaltung? Dann sollten Sie dringend Vorkehrungen treffen!

Gerade im Falle der Unternehmensnachfolge bei der klassischen Betriebsaufspaltung besteht regelmäßig das Risiko, dass bei falscher Gestaltung die personelle Verflechtung und damit die Betriebsaufspaltung beendet werden. Als negative steuerliche Folgen hieraus stehen die Aufdeckung und Versteuerung der stillen Reserven der zum Betriebsvermögen gehörenden GmbH-Anteile sowie die stillen Reserven in den an die Betriebs-GmbH überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen im Raum.

Was bei einer schenkweisen Übertragung im Vorfeld meist durch entsprechende Gestaltung vermieden werden kann, bereitet aber im Falle des plötzlichen und unerwarteten Versterbens des Betriebsinhabers oft Probleme.

Zwar gibt es manchmal zur Vermeidung der Aufdeckung der stillen Reserven im Besitzunternehmen – je nach Lage des konkreten Falles – ggf. noch eine Rettungsmöglichkeit über den Weg der Betriebsverpachtung.

Ihr Ziel sollte es jedoch sein, im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen eine drohende ungewollte Beendigung der Betriebsaufspaltung auszuschließen. Beispielsweise könnte eine Absicherung der Betriebsaufspaltung durch eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG erfolgen. Auch entsprechende testamentarische oder erbvertragliche Regelungen könnten helfen, eine Beendigung der personellen Verflechtung im Fall der Nachfolge zu vermeiden.

Wir beraten Sie gerne im Vorfeld von Nachfolgeplanungen und Umstrukturierungen zur Vermeidung einer ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung. Gerne stehen wir Ihnen aber auch für etwaige „Rettungsversuche“ bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt zur Verfügung.