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Am 11. Juli 2019 hatte das BMF die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.

Nun wurde diese Version kurzfristig wieder von der Homepage entfernt, da weiterer Abstimmungsbedarf bestünde. Die beschriebenen Erleichterungen gelten damit zunächst noch nicht. Maßgeblich sind weiterhin die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vom 14. November 2014, veröffentlicht im Bundessteuerblatt (BStBl) I 2014 S. 1450.

Die geplanten Neuregelungen sollen der fortschreitenden Globalisierung und Digitalisierung Rechnung tragen und betreffen beispielsweise die Nutzung von Cloud-Anwendungen, das mobile Scannen und die Aufbewahrung von Belegen im Ausland.