das Thema „Arzthaftung“ spielt in der ärztlichen Praxis eine immer bedeutendere Rolle. Durch die Einführung einer neuen Gesellschaftsform für Ärzte in Bayern können Sie die Haftung Ihres Privatvermögens für berufliche Fehler vermeiden.
Zunahme von Arzthaftungsprozessen
Durch das Patientenrechtegesetz, welches im Jahr 2013 eingeführt wurde, verschiebt sich die Beweislast zu Lasten des Arztes. De facto müssen Sie beweisen, dass Ihre Behandlung de lege artis vollzogen worden ist bzw. Sie Ihren Aufklärungs- und Dokumentationspflichten vollumfänglich nachgekommen sind.
Hinzu kommt ein gesteigertes Anspruchsdenken der Patienten, häufig gepaart mit einer Rechtsschutzversicherung, welche das finanzielle Risiko eines Prozesses absichert.
Es ist daher eine deutliche Zunahme von Arzthaftungsprozessen in der Vergangenheit zu beobachten und aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen im Jahr 2013 ist ein Ende nicht absehbar.
Haftungsbeschränkung in Bayern durch neue Gesellschaftsform
In Bayern ist nunmehr aufgrund der Änderung des Heilberufekammergesetzes auch die Rechtsform der „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ (PartGmbB) für Ärzte und Zahnärzte möglich.
Was ist der wesentliche Vorteil einer solchen Gesellschaftsform? Die Haftung für berufliche Fehler wird auf das Gesellschaftsvermögen und die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Dies ist der wesentliche Unterschied zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei welcher Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen für berufliche Fehler haften.
Um die Haftungsbeschränkung zu erreichen, sind unter anderem spezielle Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung zu stellen. Auch ist der Gesellschaftsvertrag auf diese Gesellschaftsform konkret abzustimmen, da bei fehlerhafter Ausgestaltung des Vertrages ein Regress seitens der Partnerschaftsgesellschaft beim jeweiligen Partner möglich ist, was die Haftungsbegrenzung ad absurdum führen würde.
Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei in Ansbach
Wir sind als interdisziplinäre Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Anwälten in Ansbach ebenfalls in dieser Rechtsform zusammengeschlossen. Wir verfügen somit nicht nur aufgrund unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise über das notwendige Fachwissen, sondern auch aufgrund eigener jahrelanger Praxis über die erforderlichen Erfahrungen hinsichtlich dieser Gesellschaftsform.
Wir begleiten Sie kompetent, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, bei der Umwandlung in diese Gesellschaftsform, sondern haben auch stets die steuerlichen Implikationen im Blick. Selbstverständlich stimmen wir uns mit Ihrem steuerlichen Berater ab.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir uns über eine unverbindliche Terminvereinbarung freuen.
Dr. Carl & Partner mbB- Ihr Steuerberater und Rechtsanwalt aus Ansbach.