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Innerhalb der Bundesregierung wird derzeit über die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte debattiert. Die SPD spricht sich dafür aus, dass der pauschale Abgeltungsteuertarif in Höhe von 25% aufgegeben wird und stattdessen Einkünfte aus Kapitalvermögen, beispielsweise Zinsen oder auch Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen, beim Empfänger mit dessen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert wird. Insbesondere für Personen, deren Durchschnittssteuerbelastung über 25% beträgt, dies ist in der Regel bei Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbH der Fall, wird die geplante Abschaffung der Abgeltungsteuer zu einer deutlich steigenden Steuerbelastung für Gewinnausschüttungen führen.

Soweit daher Gewinnausschüttungen geplant werden, ist zu überlegen, ob diese nicht bereits noch in diesem Jahr, ggf. im nächsten Jahr, vorgenommen werden sollten, um noch in den Genuss der Abgeltungsteuer zu gelangen.

Der Finanzminister, Herr Schäuble, hat zwar mitteilen lassen, dass eine Gesetzesänderung diesbezüglich nicht vor Ablauf dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Jedoch ist auch zu befürchten, dass sich die SPD mit einer Änderung der geltenden Besteuerung bereits ab dem Jahr 2016 durchsetzen könnte.

Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich gerne Herr Dr. Matthias Carl gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB – Ihr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Anwalt in Ansbach.