dcp-logo-light
  • Ansbach
  • Technologiepark 8
  • 0981 970450
  • info@d-c-p.de
  • Feuchtwangen
  • Hindenburgstr. 30
  • 09852 2580
  • info@d-c-p.de

Öffnungszeiten

Mo. - Do.
08:00 - 17:00 Uhr
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen 2019

Ursprünglich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen 2019, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28. Februar 2021 geendet. Nun hat sich die Große Koalition auf eine umfassendere Fristverlängerung bis zum 31. August 2021 geeinigt. Zunächst hatte das Bundesfinanzministerium eine einmonatige Verlängerung der Abgabefrist aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen, die jedoch allgemein als zu kurz kritisiert wurde.

Unabhängig von der allgemeinen Fristverlängerung können Finanzämter jedoch weiterhin auf Anordnung Steuererklärungen für 2019 früher einfordern, wenn bestimmte im Gesetz genannte Gründe vorliegen (§ 149 Abs. 4 AO).

Die beschlossenen Änderungen haben auch Auswirkung auf den Zinslauf. Abweichend von § 233a Abs. 2 Satz 1 AO soll dieser für den Besteuerungszeitraum 2019 statt am 1. April 2021 am 1. Oktober 2021 beginnen. Der Zeitraum wird damit ebenfalls um sechs Monate verlängert.

In Einzelfällen können darüber hinaus weitere Fristverlängerungen gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige und sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Steuererklärungsfrist einzuhalten.

Für die Offenlegung von Jahresabschlüssen im Unternehmensregister wurde leider keine derart großzügige Regelung getroffen. Laut dem Bundesamt für Justiz wird aber vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wegen verspäteter Offenlegung eingeleitet. Betroffen sind Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2019, deren gesetzliche Offenlegungsfrist zum 31. Dezember 2020 geendet hätte. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden, so das Bundesamt für Justiz.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte
Technologiepark 8, 91522 Ansbach
Hindenburgstr. 30, 91555 Feuchtwangen