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Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen fachlichen Hinweis „Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2019 und deren Prüfungen“ vom 4. März 2020 veröffentlicht (IDW Meldung vom 4.März 2020, veröffentlich auf der Homepage des IDW). In Deutschland nehmen die Erkrankungs- und Verdachtsfälle zu. Dies hat bereits wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen.

In diesem Hinweis geht der IDW unter anderem auf Themen ein, die die Rechnungslegung zum 31. Dezember 2019 betreffen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens als Wertaufhellung oder als Wertbegründung in der HGB-Rechnungslegung einzuordnen sind. Es ist zu beurteilen ob, die Ursache und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen bereits vor dem Abschlussstichtag vorlagen, aber erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Abschlusses bekanntgeworden sind.

Werden die Auswirkungen als ein wertaufhellendes Ereignis eingestuft, so kann dies möglicherweise Folgen für die Rechnungslegung (z.B. Bildung von Rückstellungen), die Aufstellung des (Konzern-) Anhangs sowie die (Konzern-) Lageberichterstattung haben.