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Unter bestimmten Voraussetzungen können stromkostenintensive Unternehmen einen Antrag auf die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 64 ff. EEG (Erneuerbares-Energien-Gesetz) stellen und von großen Teilen der Erneuerbare-Energien-Umlage entlastet werden. Voraussetzungen für die erfolgreiche Antragstellung sind neben Kriterien wie der Stromkostenintensität oder der Einordnung des eigenen Unternehmens in eine der im EEG definierten Kategorien auch das Vorliegen testierter Jahresabschlüsse und eines von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierten Antrags

Aber Achtung: die materielle Ausschlussfrist für die Entlastung im Jahr 2019 läuft am 30. Juni 2018 ab. Wird der Antrag auch nur eine Sekunde später um 0.00 Uhr am 1. Juli 2018 gestellt, ist es schon zu spät. Handeln Sie also rechtzeitig.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Harald Meyer, Wirtschaftsprüfer I Steuerberater, gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte