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Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 wird das neue Gesellschaftsregister eingeführt, in das Gesellschaften bürgerlichen Rechts eingetragen werden können und oft auch müssen.

Was ist das zukünftige Gesellschaftsregister?

Das MoPeG sieht vor, dass ein Gesellschaftsregister eingeführt wird. Es wird von den Amtsgerichten geführt. Eine GbR kann sich in das künftige Gesellschaftsregister eintragen lassen. Erforderlich ist die Eintragung jedoch nur dann, wenn die Gesellschaft ihrerseits ein registriertes Recht, wie etwa ein Grundstück, erwerben will.

  • Ab 2024 können in öffentlichen Registern, wie dem Grundbuch oder dem Handelsregister, zugunsten von GbR nur noch dann Rechte eingetragen, werden, wenn die GbR ihrerseits im neuen Gesellschaftsregister eingetragen ist.
  • Ab 1. Januar 2024 kann die Eintragung von Grundstücksrechten im Grundbuch nur noch dann vollzogen werden, wenn die GbR zuvor in das Gesellschaftsregister eingetragen wurde. Dies bedeutet: Ohne Eintragung im Gesellschaftsregister ist z.B. der Eigentumserwerb an einem Grundstück nicht mehr möglich.
  • Die GbR kann sich als Gesellschafterin an anderen Gesellschaften beteiligen, wie z.B. einer GbR, OHG, GmbH usw. Neu ist, dass eine GbR zukünftig zwingend im Gesellschaftsregister eingetragen sein muss, damit ihre Gesellschafterstellung im jeweiligen Register, etwa dem Handelsregister, eingetragen werden kann.

Was wird in das Gesellschaftsregister eingetragen?

Bei der Anmeldung ist der Name, der Vertragssitz und die inländische Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Daneben sind zahlreiche Angaben zu den Gesellschaftern erforderlich. Da es sich um eine nach außen tätige Gesellschaft handelt, müssen zudem die Vertretungsbefugnisse dargelegt werden. Diese Angaben können wie beim Handelsregister von jedermann eingesehen werden.

Gerne prüfen wir Ihre Eintragungsverpflichtung und veranlassen für Sie die Eintragung gegen eine Aufwandsentschädigung von 250,00 € netto zzgl. Auslagen (z.B. Handelsregisterauszug etc.) und zzgl. USt vor.