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Verfahrensdokumentation nach GoBD

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Beim taxtec.forum in München teilte uns Herr Hruschka, gesamtverantwortlich für die Betriebsprüfung beim Finanzamt München, folgendes mit: „Ab dem Jahr 2020
sind die Betriebsprüfer angehalten, im Rahmen ihrer Tätigkeit, regelmäßig eine Verfahrensdokumentation anzufordern.“

Wir haben bereits mehrfach über die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation informiert. Die Finanzverwaltung hat hierzu die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) bereits zum 1. Januar 2015 veröffentlicht.

Ein kurzer Überblick hierzu:

Was ist eine Verfahrensdokumentation?
• Nachweis, dass gesetzliche Vorschriften über die Finanzbuchführung eingehalten werden.
• Beispiele: Erfassung, Verbuchung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen.

Sie können innerhalb einer Betriebsprüfung keine Verfahrensdokumentation vorweisen?
• In diesem Fall liegt ein formaler Mangel vor.

• Die Finanzverwaltung hat dadurch weitreichende Möglichkeiten, um Hinzuschätzungen vor-zunehmen.

Darum brauchen Sie eine Verfahrensdokumentation!
• Vermeidung von Steuernachzahlungen auf Grund formaler Mängel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
• Dauerhafte Dokumentation der Abläufe im Rechnungswesen, insbesondere bei
– Einsatz einer Kasse und Führen eines Kassenbuches (konventionell oder IT-gestützt),
– Empfangen und Speichern von Eingangsrechnungen per E-Mail als Anhang,
– Versenden und Speichern von Bestellungen per E-Mail als Anhang,
– Ablage von digitalen Belegen auf einem EDV System,
– Erstellung von digitalen Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen.

Sie brauchen Unterstützung?
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation, schnell, effizient, prüfungssicher.

Um erste Fragen bereits vorab zu diskutieren, können Sie sich gerne an uns wenden.