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Öffnungszeiten

Mo. - Do.
08:00 - 17:00 Uhr
Fr.
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Diese Frage wird sich häufig gestellt. Und ja, es ist möglich.

Nach der EStR 4.10 ist für Geschenke, welche der Beschenkte ausschließlich für seine beruflichen Aktivitäten nutzen kann der volle Betriebsausgabenabzug und der volle Vorsteuerabzug gegeben. Voraussetzungen dafür sind, dass das Geschenk in eine Geschenkeliste eingetragen sowie separat verbucht wird. Außerdem sollte die ausschließlich berufliche Nutzung dokumentiert sein, zum Beispiel durch ein Foto.

Für nähere Informationen dazu stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte