Die Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen bis maximal 800 Euro (netto) können anstelle der nutzungsdauerabhängigen Abschreibung im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Regelungen zur Abschreibung von GWG gelten sowohl für die Gewinneinkünfte als auch für die Überschusseinkünfte, wie z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 250 (netto) sollen zukünftig ohne weitere Prüfung stets aufwandswirksam berücksichtigt werden können.
Gestaltungsüberlegung: Bei Investitionen in Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto, sollte bedacht werden, ob die Anschaffung nicht in das Jahr 2018 verschoben werden kann, um in den Genuss der erhöhten Sofortabschreibungsgrenzen zu gelangen.
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