dcp-logo-light
  • Ansbach
  • Technologiepark 8
  • 0981 970450
  • info@d-c-p.de
  • Feuchtwangen
  • Hindenburgstr. 30
  • 09852 2580
  • info@d-c-p.de

Öffnungszeiten

Mo. - Do.
08:00 - 17:00 Uhr
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Nachdem der Bundestag bereits im November 2018 grünes Licht für eine Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau gegeben hat, hat nunmehr am 28.6.2019 der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Mit § 7b EStG wurde eine Sonderabschreibungsregelung geschaffen, welche die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen beflügeln soll.

Die Sonderabschreibung kann neben der linearen Abschreibung in Höhe von 2% in Anspruch genommen werden und beträgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren bis zu jährlich 5%.

Für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (exemplarisch):

  1. Es muss sich um die Anschaffung oder Herstellung einer neuen Wohnung handeln (dies kann auch in einem bestehenden Gebäude sein).
  2. Der Wohnraum muss in den folgenden 9 Jahren entgeltlich vermietet werden.
  3. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 gestellt worden sein.
  4. Die letztmalige Inanspruchnahme der Sonderabschreibung erfolgt im Jahr 2026, auch wenn der Begünstigungszeitraum von 4 Jahren noch nicht abgelaufen ist.
  5. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baukosten 3.000 € je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen.
  6. Die förderungsfähige Bemessungsgrundlage ist auf 2.000 € je Quadratmeter Wohnfläche begrenzt.
  7. Erstmalige Inanspruchnahme 2019.

Sollten Sie in eine fremdvermietete Wohnung investieren wollen, zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Wir beraten Sie gerne.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach
Zweigstelle Feuchtwangen: Hindenburgstraße 30, 91555 Feuchtwangen