dcp-logo-light
  • Ansbach
  • Technologiepark 8
  • 0981 970450
  • info@d-c-p.de
  • Feuchtwangen
  • Hindenburgstr. 30
  • 09852 2580
  • info@d-c-p.de

Öffnungszeiten

Mo. - Do.
08:00 - 17:00 Uhr
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Im Grundsatz kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) nach § 622 Abs. 2 BGB mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Dabei gelten aber für die Kündigung durch den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB verlängerte Kündigungsfristen, wenn das Arbeitsverhältnis „in dem Betrieb oder Unternehmen“ für eine bestimmte Zeit bestanden hat.

Durch das Urteil des BAG  vom 11.6.2020 – 2 AZR 660/19 wurde nun bestätigt, dass diese verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB nicht für Arbeitsverhältnisse gelten, die ausschließlich in einem privaten Haushalt durchzuführen sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte
Technologiepark 8, 91522 Ansbach
Hindenburgstr. 30, 91555 Feuchtwangen