Zur Entlastung der Arbeitgeber von Haftungsrisiken soll in Zukunft auf tarifvertraglicher Basis eine reine Beitragszusage an den Arbeitnehmer möglich sein. Mindest- oder Garantieleistungen werden bei dieser Form der Altersvorsorge entsprechend nicht mehr erforderlich.
Freiwillige Zusatzrenten wie Betriebs- oder Riester-Renten sollen demnach durch teilweise Entlastung von der Sozialversicherung sowie durch höhere Grundzulagen (Riester-Rente) gefördert werden. Die Höchstgrenze der steuer- und abgabenfreien Zahlung in die betriebliche Altersvorsorge soll von bisher 4% der Beitragsbemessungsgrundlage der allgemeinen Rentenversicherung auf 8% verdoppelt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Harald Meyer, Wirtschaftsprüfer I Steuerberater, gerne zur Verfügung.
Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte