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Durch das Bundeszentralamt für Steuern wurden im Jahr 2014 über 230.000 Kontenabrufe veranlasst. Im Jahr 2013 waren es lediglich 142.000. Dies entspricht einem Anstieg von über 60%. Seit 2005 ist es Behörden erlaubt, Konten von Bürgern zu ermitteln, um Steuer- und Sozialbetrügern auf die Schliche zu kommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Ämter Zugriff auf Daten, Konten und Depots. Eine Kontenabfrage darf bspw. dann durchgeführt werden, wenn bei einem Steuerbürger Zweifel an Angaben, etwa in seiner Steuererklärung, auftauchen. Durch die Kreditinstitute werden lediglich Kontonummer und Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse mitgeteilt. Den Kontostand oder einzelne Bewegungen auf dem Konto dürfen die Kreditinstitute nicht mitteilen. Den Behörden ist mit dieser Abfrage jedoch die Existenz des Kontos bekannt. Die Möglichkeit der Kontoabfrage wird durch die Verwaltung immer häufiger eingesetzt.

Die hohe Anzahl der Kontenabfragen durch die Behörden wird auch durch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisiert, da das ursprüngliche Ziel der Stammdatenabfrage die Bekämpfung der Terrorismus-Finanzierung war. Bereits im ersten Quartal 2015 wurden 76.000 Abfragen registriert, so dass mit einem weiteren starken Anstieg zu rechnen ist und die Kontenabfrage mehr und mehr zu einer üblichen Recherchemöglichkeit wird.

Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Anwälte aus Ansbach.