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Oh, oh – der König hatte keine Verfahrensdokumenation mit entsprechenden Folgen

Beim taxtec.forum in München teilte uns Herr Hruschka, gesamtverantwortlich für die Betriebsprüfung beim Finanzamt München, folgendes mit: „Ab dem Jahr 2020 sind die Betriebsprüfer angehalten, im Rahmen ihrer Tätigkeit, regelmäßig eine Verfahrensdokumentation anzufordern.“

Wir haben bereits mehrfach über die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation informiert. Die Finanzverwaltung hat hierzu die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) bereits zum 1. Januar 2015 veröffentlicht.



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