Mittels Gutscheinen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei etwas zukommen zu lassen.
Doch Vorsicht – zum 1.1.2020 haben sich entscheidende Änderungen ergeben!
So ist beispielsweise die Möglichkeit der Kostenerstattung abgeschafft worden – diese unterliegt nunmehr wieder der laufenden Versteuerung.
Herr Steuerberater Stefan Grimm und Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber erläutern die Änderungen.
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