Mit diesem Beitrag möchten wir Sie über folgendes aktuelles Urteil informieren:
Urteil LG Münster vom 8. November 2019, AZ: 012 O 15/9
Bagatellgrenze € 1.000,00 statt € 750,00
Der Sachverhalt:
Anhebung der Bagatellgrenze von € 750,00 netto auf € 1.000,00 netto
Das Urteil:
Das LG Münster entschied, dass die Schwelle zum Schadengutachten aufgrund steigender Reparaturkosten angehoben wird. Es wurde betont, dass dies für den Regelfall gilt, Ausnahmen jedoch möglich sind.
Fazit:
Aufgrund der steigenden Reparaturpreise hat ein weiteres Gericht nun entschieden, dass die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens erst ab einem Wert von € 1.000,00 netto gegeben ist. Dies ist hierauf zu führen, dass die Reparaturkosten meist über einem Wert von € 1.000,00 netto liegen und Reparaturen von € 750,00 netto mittlerweile selten sind.