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Ihr(e) Ansprechpartner für Geschäftsführerhaftung

Dr. Florian Körber

Dr. Florian Körber

Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Nicolina Braun

Nicolina Braun

Partnerin

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwältin für Steuerrecht

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Geschäftsführerhaftung

Die Haftung der GmbH ist auf deren Gesellschaftsvermögen beschränkt. Nicht ohne Grund heißt sie „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.

Der Geschäftsführer der GmbH steht immer wieder im Fokus, da die Rechtsprechung die Geschäftsführerhaftung in der Vergangenheit immer weiter ausgedehnt hat. Der Geschäftsführer haftet allerdings im Vergleich zur GmbH unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen!

Die Risiken einer Haftung kristallisieren sich häufig im Rahmen von Gesellschafterstreitigkeiten, Insolvenzen und im Rahmen von Betriebsprüfungen heraus.

Gerade inhabergeführte Unternehmen sollten sich vor Augen führen, dass sie im Falle einer Insolvenz häufig mit derartigen Ansprüchen konfrontiert sind, denn im Falle einer Insolvenz geht der Insolvenzverwalter gegen den Geschäftsführer vor. Das Thema Geschäftsführerhaftung ist daher nicht ausschließlich ein Thema von Fremdgeschäftsführern, sondern auch insbesondere von Gesellschaftergeschäftsführern.

Wir offerieren Ihnen insbesondere folgende Leistungen im Bereich der Geschäftsführerhaftung:

  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer im außergerichtlichen Bereich, als auch im gerichtlichen Bereich
  • Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen
  • Abwehr von Haftungsansprüchen seitens der Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden
  • Installierung von Maßnahmen zur Haftungsreduzierung, wie z.B. Tax Compliance, IKS (internes Kontrollsystem), Pflichtendelegationen, Ressortverteilung, Entlastungsbeschlüsse, D&O-Versicherungen (directors & officers liability – Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer) etc.
  • Abwehr von Haftungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter (beispielsweise Ansprüche aufgrund § 64 GmbHG – Haftung für Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung)
  • Kompetente Begleitung steuerstrafrechtlicher Sachverhalte bis hin zur Fertigung von strafbefreienden Selbstanzeigen, sofern Steuerhinterziehungssachverhalte verwirklicht worden sind
  • Beratung in der Krise (Feststellung der Überschuldung, Verlustanzeige, Einberufung einer Gesellschafterversammlung, Fortführungsprognose, Sanierungsgutachten)
  • Gestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen unter dem Gesichtspunkt der Haftungsreduzierung, sowie Aufhebungsverträge (gerade unter dem Gesichtspunkt der Entlastung und Abgeltungsklauseln)
  • Durchsetzung und Abwehr von Wettbewerbsverboten
  • Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Florian Körber ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte – Ansbach und Feuchtwangen