Unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Kabey, informierte kurzweilig in einem Webinar, was Sie als Arbeitgeber bezüglich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (“Antidiskriminierungsgesetzes”) zu beachten haben, um sich keinen Schadensersatzforderungen auszusetzen.
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