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Der Sachverhalt:

Der Kläger machte gegenüber der Beklagten zunächst die Kosten gemäß Gutachten klageweise geltend. Der Kläger lies sein Fahrzeug nach Abschluss des Verfahrens reparieren und machte die Differenz gegenüber der Beklagten geltend.
Diese lehnte den Anspruch ab.

 

Das Urteil:

Das LG Hamburg entschied, dass der Geschädigte auch nach Abschluss eines Rechtsstreites, in welchem die fiktive Abrechnung zugesprochen wurde, jederzeit auf eine konkrete Abrechnung nach Abschluss des Verfahrens wechseln kann.

 

Fazit:

Dies bedeutet für Sie, dass Sie im Falle der gerichtlichen Durchsetzung einer fiktiven Abrechnung gem. Gutachten, jederzeit nach Abschluss des Verfahrens auch die Differenz zur konkreten Abrechnung gegenüber der Gegenseite geltend gemacht werden kann.

 

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach
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