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Des Öfteren streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht darüber, ob übergewichtige Mitarbeiter aufgrund ihrer Statur benachteiligt werden. Nun hat der EuGH entschieden, dass starkes Übergewicht als Behinderung im Beruf gelten kann. Hierfür greife dann auch der im EU-Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung.

Eine Diskriminierung i.S. des AGG liegt jedoch erst vor, wenn das Übergewicht so ausgeprägt ist, dass es eine Behinderung i.S. des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darstellt. Erst in einem solchen Fall kann eine Entschädigungs- und Schadenersatzpflicht den Arbeitgeber treffen. Die Adipositas müsste hierfür so gravierend sein, dass sie ein Hindernis für die gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben darstellt. Nach Auffassung des Generalanwalts könne nur eine schwere, extrem oder morbide Adipositas, also ein BMI von über 40, zum Problem bei Mobilität, Belastbarkeit und Stimmung führen.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer & Steuerberater & Rechtsanwälte aus Ansbach.