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Gut.
Dann schreiben wir zunächst darüber.

Im Juni 2015 wurde das sog. BilRUG (Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz) verabschiedet, welches erhebliche Änderungen v.a. für die Gewinn- und Verlustrechnung und damit einhergehend dem Jahresabschluss mit sich bringt.

Dass hiermit steuerliche Änderungen verbunden sind (verpflichtend anzuwenden ab dem laufenden Geschäftsjahr), liegt auf der Hand.
Die Gefahren – für Dinge über die man sonst nicht spricht – lauern jedoch in Verträgen, in denen monetäre Aspekte geregelt sind.
Wir reden von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Provisionsvereinbarungen und anderen Verträgen.

Eine bedeutende Änderung ist, dass die häufig verwendete und vertraglich festgelegte Bemessungsgrundlage für Tantiemen – das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – nach den neuen gesetzlichen Regelungen entfällt.

Entfällt somit auch Ihre Tantieme?
Reden Sie mit uns. Auch über Ihr Geld.

Unsere interdisziplinäre Kanzlei aus RA/WP/StB bespricht mit Ihnen individualisiert die relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte.

Dr. Carl & Partner mbB – Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater