Mitarbeiterfotos auf Facebook – eine „schmerzhafte“ Erfahrung für den Arbeitgeber Stellen Sie Fotos von Mitarbeitern auf sozialen Netzwerken zur Verfügung, so kann dies bei fehlender Einwilligung des Mitarbeiters zu einem Schadensersatzanspruch in Form eines...
Die Erbschaft geht grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Für den sogenannten „digitalen Nachlass“ (vor allem Konten in den sozialen Medien) wird die Vererblichkeit in letzter...