Beim Kauf von Immobilien (insb. bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Bauten auf fremdem Grund und Boden) wird die Grunderwerbsteuer i.d.R. anhand des vereinbarten Kaufpreises bemessen. In Bayern beträgt der Steuersatz derzeit noch 3,5%. In anderen Bundesländern...
Beim Kauf von Immobilien wird die Grunderwerbsteuer i.d.R. anhand des vereinbarten Kaufpreises bemessen. Wird zusammen mit dem Grundstück neben den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks (wie z.B. Gebäude) auch Zubehör mitverkauft, kann es sich in...
Beim Kauf von Immobilien wird die Grunderwerbsteuer i.d.R. anhand des vereinbarten Kaufpreises bemessen. Zusammen mit dem Grundstück wird neben den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks (wie z.B. Gebäude) vielfach auch Zubehör mitverkauft. Insoweit sollte man...