22.01.18 | Wirtschaftsprüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen können stromkostenintensive Unternehmen einen Antrag auf die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 64 ff. EEG (Erneuerbares-Energien-Gesetz) stellen und von großen Teilen der Erneuerbare-Energien-Umlage entlastet werden....