Bei der Überlassung von Dienstwagen zur privaten Nutzung ist diese grundsätzlich mit der 1-%-Methode zu versteuern. Bemessungsgrundlage für die 1 % ist der inländische Bruttolistenpreis. Mittlerweile gibt es häufiger das Problem, dass Importfahrzeuge überlassen...
Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Fahrzeug, auch zur privaten Nutzung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle überlassen, so stellt diese Nutzungsüberlassung einen geldwerten Vorteil dar, der lohnsteuerlich zu erfassen ist. In den meisten Fällen...