dcp-logo-light
  • Ansbach
  • Technologiepark 8
  • 0981 970450
  • info@d-c-p.de
  • Feuchtwangen
  • Hindenburgstr. 30
  • 09852 2580
  • info@d-c-p.de

Öffnungszeiten

Mo. - Do.
08:00 - 17:00 Uhr
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
In einem Streitfall vor dem FG  Düsseldorf beauftragten die Kläger eine Tier- und Wohnungsbetreuerin mit der Betreuung ihrer Hauskatze während ihrer Abwesenheit. Mit der Einkommensteuererklärung beantragten die Katzenhalter eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen.

Das FG Düsseldorf hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen(FG Düsseldorf, Urteil vom 4.02.2015; Az.: 15 K 1779/14).

Denn das Gericht erläuterte, dass die Versorgung von Haustieren einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters hat. Folge dessen werden Tätigkeiten wie die Reinigung des Katzenklos, die Versorgung mit Futter und Wasser sowie die sonstige Beschäftigung des Tieres von der Steuerbegünstigung erfasst.

Das FG Düsseldorf hat die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Nicole Willert, Steuerberaterin, unter 0981-970450 bzw. info@d-c-p.de, zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB – Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Anwalt aus Ansbach.