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Sachverhalt
Als Clown sollte man sich nicht mit Al Capone anlegen. Diese schmerzliche Erfahrung musste ein Clown an einer Betriebsfeier am Altweiberfasching machen.

Ein Mitarbeiter hatte sich als Al Capone verkleidet. Zwei Mitarbeiterinnen versuchten, wie am Altweiberfasching üblich, diesem die Krawatte abzuschneiden.

Al Capone erwehrte sich den mit Scheren bewaffneten Mitarbeiterinnen vehement, worauf sich ein weiterer Kollege, als Clown verkleidet, einmischte. Al Capone wurde von dem Clown als „blöder Wichser“ und „dämliches Arschloch“ beleidigt, weil er vorgeblich die Mitarbeiterinnen zu hart angefasst habe.

Die Auseinandersetzung endete mit einem zersplitterten Bierglas auf der Stirn des Clowns.

Es folgte die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Al Capone.


Rechtfertigung – Angst vor Scheren aufgrund Kastration

Al Capone berief sich auf Schuldunfähigkeit. Aufgrund einer Krankheit seien ihm die Hoden entfernt worden, weshalb er an einer Angststörung leide. Die Mitarbeiterinnen hätten mit ihren Scheren die Angststörung akut werden lassen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die fristlose Kündigung des Mitarbeiters nach Auswertung von Videoaufnahmen der Feier.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber beratend und gerichtlich zur Seite.

Dr. Carl & Partner mbB
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Quelle:
Pressemitteilungen 99/15 und 102/15 des LAG Düsseldorf
dpa Justiz Aktuell vom 22.12.2015
LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. Dezember 2015, Az. 13 Sa 957/15
Vorinstanz: ArbG Düsseldorf, Urteil vom 31. Juli 2015, Az. 11 Ca 1836/15