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Nach der Feststellung der EU-Kommission, dass Lkw-Hersteller der Marken MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco sowie DAF über 14 Jahre lang Preisabsprachen getätigt und die mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten an die Endabnehmer weitergegeben haben, hat die Kommission gegen die Akteure eine Geldbuße in Höhe von € 2.926.499.000,00 verhängt. Sämtliche Unternehmen räumten laut Angaben der EU-Kommission ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu.

Nach diesem Verstoß gegen die Kartellvorschriften, stellt sich für die betroffenen Endabnehmer (Käufer, Leasingnehmer, Mieter) die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten der Inanspruchnahme.

Das im Jahre 1997 gegründete Kartell dauerte bis zum Jahre 2011 an und erstreckte sich auf den gesamten EWR-Raum. Von den Preisabsprachen waren insbesondere die mittelschweren sowie schweren Lastkraftwagen ab 6 Tonnen Nutzungslast betroffen.

Der in der Praxis häufig schwer zu führende Nachweis des Wettbewerbsverstoßes würde in den hier gegebenen Fällen entfallen. Für die rechtliche Inanspruchnahme sind daher primär die Fragen nach der Höhe des entstandenen Schadens und der Verjährung von tragender Relevanz. Schätzungen zur Folge, könnte der Schaden bis zu 15% pro gekauftes Fahrzeug betragen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen persönlich zur Verfügung stehen und ob ein Tätigwerden erfolgversprechend wäre, prüfen wir gerne für Sie.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte