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Der Fokus einer Betriebsprüfung bei bargeldintensiven Betrieben wie zum Beispiel Gaststätten und Restaurants liegt oft auf der Kassenführung. Stellt sich die Kassenführung nicht als ordnungsgemäß heraus, hat dies regelmäßig Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen zur Folge.

Vor kurzem hat der BFH einen Fall entschieden, in dem die Kassenführung als nicht ordnungsgemäß eingestuft wurde, da Stornierungen und Retouren nicht in den sogenannten Z-Bons dargestellt wurden. Zudem wurden die Z-Bons nicht täglich ausgedruckt. Der BFH hat dabei erneut klargestellt, dass Zweifel an der sachlichen Richtigkeit bestehen, wenn eine lückenlose Dokumentation der Kassenprogrammierung, Tagesendsummenbons (bei Registrierkassen) bzw. tägliche Protokolle über das Auszählen (bei offenen Ladenkassen) fehlen. Dies ist der Fall, wenn Stornierungen in Z-Bons nicht ausgewiesen werden, sondern aus Letzteren lediglich die verbleibende Differenz hervorgeht.

Natürlich gibt es auch weitere Besonderheiten, Ausnahmen und Anforderungen. Informieren Sie sich jetzt.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Harald Meyer, Wirtschaftsprüfer I Steuerberater, gerne zur Verfügung.

 

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