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Die Bundesregierung läuft ihrem selbsterklärten Ziel, bis zum Jahr 2020 rund 1 Mio. Elektroautos auf der Straße zu haben, weiter deutlich hinterher. Bis heute stagnieren die Zulassungszahlen. So wurden im gesamten Jahr 2015 lediglich ca. 12.000, bis September 2016 ca. 8.000 Fahrzeuge zugelassen.

Die steuerlichen Anreize zum Kauf eines Elektrofahrzeugs sind weiterhin sehr überschaubar. Gesetzlich geregelt war bisher bereits die Begünstigung der Besteuerung des Privatanteils im Rahmen der sog. 1%-Methode, wonach der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage entsprechend gekürzt werden darf.

Mit dem aktuellen „Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr“, welches am 14. Oktober 2016 die Zustimmung im Bundesrat erfahren hat, hat der Gesetzgeber weitere Begünstigungsmaßnahmen verabschiedet.

So ist das kostenlose Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Unternehmen künftig steuerfrei möglich. Damit entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Besteuerung eines geldwerten Vorteils durch den Arbeitgeber, was auch eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes mit sich bringt.

Außerdem besteht die Möglichkeit der pauschalen Lohnbesteuerung mit 25% für die kostenlose und verbilligte Übereignung von Ladevorrichtungen. Dies gilt ebenso für die Bezuschussung des Arbeitgebers, wenn sich der Arbeitnehmer selbst eine Ladevorrichtung anschafft.

Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wurde rückwirkend für alle Erstzulassungen eines Elektrofahrzeugs ab dem 1. Januar 2016 für einen Zeitraum von 10 Jahre geregelt.

Außerhalb der steuerlichen Neuregelungen gewähren der Staat sowie die Fahrzeughersteller eine Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Für Neuanschaffungen eines Elektrofahrzeugs bzw. Brennstoffzellenfahrzeugs seit dem 1. Juli 2016 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von € 4.000 beantragt werden.

Bei Fragen rund um die Besteuerung von Elektrofahrzeugen wenden Sie sich gerne an Herrn Steuerberater Markus Singer.

Dr. Carl & Partner mbB – Rechtsanwälte | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater